Sehr geehrte AnNoText-Anwenderin, sehr geehrter AnNoText-Anwender,

 

 

mit dem "Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften" hat der Gesetzgeber u. a. weitreichende Änderungen in den Bereichen der Geschäftsgebühr, Einigungsgebühr sowie der Wertberechnung bei sehr geringen Forderungen und bei Ratenzahlungen vorgenommen, die zum 01.10.2021 in Kraft treten. Diese gesetzlichen Änderungen haben Auswirkungen auf einige Funktionsbereiche in AnNoText.

Ergänzend sind zum einen Anpassungen für den neuen Standard EGVP 4.1 und 4.2 (EDA) notwendig geworden. Zum anderen erfordert das Wirksamwerden des neuen XJustiz Standards in der Version 3.2 ab 31.10.2021 die Aktualisierung der beteiligten Komponenten.

Mit diesem AnNoText-Update stellen wir Ihnen die erforderlichen Anpassungen an der AnNoText-Software zur Verfügung, so dass Sie über alle notwendigen Aktualisierungen verfügen, um weiterhin rechtskonform und effizient arbeiten zu können.

Zusätzlich enthält das Update einige Neuerungen und Korrekturen zu Fehlern, die in den vergangenen Wochen bekannt wurden:

Anpassungen an gesetzliche Vorgaben, die am 01.10.2021 wirksam werden
  • Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht
  • Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt

Neue Programmfunktionen

  • Ein neues, alternativ zu aktivierendes Berechtigungsmanagement
  • Datev-Konten können nun bis zu 10 Zeichen betragen
  • Anbindung an die neue Backoffice-Technologie für die Smarte AnwaltsAkte
  • Postmappe:
    - Automatische Nummerierung der Anlagen im Stapel
    - Neue Stempelfunktion, um im Stapel einen Stempel wahlweise auf die erste- oder alle Seiten einer Anlage zu setzen
    - Reihenfolge der Anlagen kann frei gewählt werden

beA-Anbindung

  • Anpassungen an den XJustiz 3.2.1 Datensatz, die zum 31.10.2021 wirksam werden.
  • Erweiterung des Sendeprotokolls um die Passage, auf die der BGH mit Urteil vom 11.05.2021, Az. VIII ZB 9/20 referenziert
  • Sofern durch den Absender Strukturinformationen (z.B. Reihenfolge der Anlagen) geliefert werden, übernimmt die Software diese Information zur Akte
  • Der erneute Versand eines eEB aus der Historie ist nun möglich

Korrekturen, wie z.B.

  • Geschwindigkeitsoptimierung im Verbuchungslauf
  • Stabilisierung des ERV-Versanddienstes
  • Eine gesetzte Passwortrichtlinie konnte unter bestimmten Umständen zu einer Exception in der Benutzerverwaltung führen
  • Stabilisierung der E-Mail-Archivierung
  • u.w.

 

 
Ankündigung eines wichtigen Updates im Oktober

Wir möchten Ihnen bereits heute ein weiteres Update bzgl. der beA-Funktionen ankündigen, welches wir im Ende Oktober ausrollen werden. Mit E-Mail vom 07.09.2021 hat uns die BRAK darüber informiert, dass der ab dem 31.10.2021 zu verwendende VHN2 erst mit der beA-Version 3.9 und der mit dieser beA Version erstmalig bereitgestellten Version 6.0 der KSW-Schnittstelle unterstützt wird.

Der Zeitplan der BRAK sieht vor, dass diese neue KSW-Schnittstelle erstmalig Mitte Oktober auf der Schulungs- und Partnertestumgebung und Ende Oktober auf der Produktionsumgebung bereitgestellt wird. Dies bedeutet, dass wir für die Umsetzung aller notwendigen Anpassungen max. zwei Wochen Zeit haben. Ob wir die Änderungen dann auch tatsächlich vollständig technisch mit der Schulungs- und Partnertestumgebung testen können, steht derzeit noch aus. Daher bitten wir Sie schon heute einzuplanen, dass es ein kurzfristiges Update zum 30.10.2021 geben wird.

AnNoText Workshops im Oktober und November

AnNoText Workshops für Anwälte und Kanzleimitarbeiter zu den Digitalfunktionen

In unseren Online-Workshops erhalten Sie einen Überblick über die leistungsstarken Funktionen von AnNoText.

Wöchentlich vermitteln Ihnen erfahrene Experten konkret anwendbares Wissen zu je einem spezifischen Funktionsbereich. Erfahren Sie, welche Möglichkeiten in den Tools stecken, um Ihre Kanzlei weiter voranzubringen:

- die beA-Integration in AnNotext

smarte AnwaltsAkte

- OnlineAkte

Mit Schulungen AnNoText noch besser nutzen können

Schulungsanfrage

Wenn Sie weiteren Bedarf für Trainings sehen, können Sie gerne eine maßgeschneiderte, kostenpflichtige Inhouse-Schulung für Ihre individuellen Fragestellungen buchen. Bei einem persönlichen Training in Ihren Kanzleiräumen oder per Online-Seminar erhält Ihr gesamtes Kanzlei-Team ein Training, das sich ganz an Ihrem Bedarf orientiert. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
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