Recht & Verwaltung06 Februar, 2026

Entlastung von Schulleitungen & weniger Bürokratie

Wegfall der Regelbeurteilung von Lehrkräften in Thüringen
Mit Jahresbeginn 2026 entfällt in Thüringen die regelmäßige dienstliche Beurteilung von Lehrkräften - und damit der einhergehende Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand. Der Fokus verschiebt sich auf anlassbezogene Beurteilungen. Schulleitungen bleibt somit mehr Zeit für pädagogische Führung und Schulentwicklung. Die wesentlichen Änderungen haben wir hier für Sie zusammengefasst.


Berthold Rader

Der Thüringer Landtag hat Anfang Dezember 2025 das Gesetz zur Änderung des Dienstrechts beschlossen. Mit diesem Gesetz, dass am 1. Januar 2026 in Kraft trat, werden durch die Änderungen in § 49 Abs. 4 Thüringer Laufbahngesetz die Möglichkeit eröffnet, dass zukünftig durch die Änderung von § 3 Thüringer Beurteilungsverordnung die Regelbeurteilungen für Lehrkräfte entfallen und diese nur noch Anlassbeurteilungen erhalten. Hintergrund ist, dass Lehrkräfte im Regelfall im Eingangsamt A 13 der Thüringer Besoldungsordnung verbeamtet werden. Lehrkräfte können kaum noch befördert werden, denn in der Tätigkeit als Lehrkraft stehen als Beförderungsämter ab Besoldungsgruppe A 14 Thüringer Besoldungsordnung im Wesentlichen nur die Ämter der der Schulleitung oder stellvertretenden Schulleitung und die Funktionsstellen wie Leiter einer Oberstufe an einem Gymnasium oder Leiter einer Oberstufe an einer berufsbildenden Schule oder als Leiter einer Abteilung, die an einer berufsbildenden Schule mehr als 240 Schüler umfasst, zur Verfügung, wenn diese zusätzlichen Aufgaben tatsächlich übernommen werden.

Der politische Wille ist es, den Fokus auf die eigentliche pädagogische Arbeit zu legen. Ziele der Gesetzesänderungen sind somit:

  1. Die Entlastung der Schulleitungen:

    Bisher mussten Schulleitungen für jede Regelbeurteilung Unterrichtsbesuche durchführen und anschließend schriftliche Beurteilungen verfassen. Dieses zeitintensive Verfahren entfällt nun vollständig und reduziert den administrativen Aufwand erheblich. Anlassbezogene Beurteilungen können weiterhin erstellt werden.

  2. Mehr Bürokratieabbau:

    Die Regelbeurteilung war ein umfangreiches, formalisiertes Verfahren, das Schulleitungen regelmäßig für eine längere Zeit band.

    Die Gesetzesänderung wird als Teil eines größeren Bürokratieabbaus gesehen, der auch die Entlastung der Schulleitungen bei Verwaltungsaufgaben betrifft.

Fazit

Schulleitungen gewinnen durch den Wegfall der verpflichtenden Regelbeurteilungen und Hospitationen Zeit für andere wichtige Aufgaben, wie Schulentwicklung, Unterrichtsvorbereitung, individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern, pädagogische Weiterentwicklung.

Berthold Rader

Leiter Staatliches Schulamt Ostthüringen in Gera und Mitherausgeber des Kommentars zum Schulrecht Thüringen

Bildnachweis: goodluz/stock.adobe.com

Back To Top