Auswirkungen des 5. EU-Sanktionspakets auf Bauverträge mit Russlandbezug
Laut einer neuen EU-Verordnung gilt ab dem 10.10.2022 Vertragserfüllungsverbot. Der folgende Beitrag geht darauf, für welche Verträge er gilt und welche konkreten Auswirkungen dieses Verbot für AN und AG hat.
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