Wir freuen uns Ihnen eine verbesserte Version Ihrer AnNoText-Software zur Verfügung zu stellen. Das Update können Sie wie gewohnt über den Online-Updater installieren. Eine Dokumentation der Neuerungen sowie zusätzliche Informationen finden Sie im Folgenden.

Mit diesem Update erhalten Sie Zugang zu neuen Funktionen:

  • Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen: Am 1. Januar 2026 treten wesentliche Änderungen in der sachlichen Zuständigkeit der Amts- und Landgerichte in Kraft. Der Deutsche Bundestag hat am 13. November 2025 den Gesetzentwurf zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte sowie zur Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen angenommen. Ziel des Gesetzes ist es, die Amtsgerichte in Zivilsachen zu stärken und die Spezialisierung innerhalb der Justiz zu fördern.

    Der in § 23 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) geregelte Zuständigkeitsstreitwert von bisher 5.000 Euro wird auf 10.000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass bei Streitigkeiten bis zu dieser Grenze künftig das Amtsgericht zuständig ist und ergo kein Anwaltszwang besteht. Um eine weitergehende Spezialisierung zu erreichen, werden darüber hinaus bestimmte Sachzuständigkeiten streitwertunabhängig den Amts- (nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten) oder Landgerichten (Veröffentlichungsstreitigkeiten, Streitigkeiten aus Heilbehandlungen und Vergabesachen) zugewiesen.

    Dieser Punkt ist für die AnNoText-Funktionen der Zwangsvollstreckung relevant, da im Mahnantrag das für ein streitiges Verfahren zuständige Gericht angegeben werden muss (§ 690 Abs. 1 Nr. 5 ZPO).
  • Aktualisierung auf die ZVR REST-API Version 3.0: Gemäß Informationen der BNotK wird die Schnittstelle zum Zentralen Vorsorgeregister (ZVR REST-API) in der Version 2.0 zu Ende Januar 2026 außer Betrieb genommen. Mit dem vorliegenden Update erhält AnNoText die aktualisierte Schnittstellen-Version 3.0 und stellt sicher, das keine Abhängigkeiten zu der veralteten Schnittstelle bestehen. Somit können Sie weiterhin im Workflow Vorsorgeurkunden an das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) der Bundesnotarkammer komfortabel mittels der Software übergeben. 
  • Neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2026

     Zudem stellen wir Ihnen Korrekturen in einzelnen Programmbereichen zur Verfügung. Eine Übersicht der neuen Funktionen als auch der enthalten Korrekturen entnehmen Sie bitte der Änderungsdokumentation.

     

    Back To Top