Sehr geehrte AnNoText-Anwenderin, sehr geehrter AnNoText-Anwender,

wir freuen uns Ihnen eine verbesserte Version Ihrer AnNoText-Software zur Verfügung zu stellen. Wir empfehlen, diese Version vor Jahreswechsel einzuspielen, da diese geschäftssensible Aktualisierungen wie die neue Elster-Komponente als auch die Anpassung in Bezug auf das KostRÄG 2021 basierend auf der Fassung der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses (BT-Drs. 19/24740) vom 27.11.2020 beinhaltet. Nachdem der Bundesrat am 18.12.2020 dem Kostenrechtsänderungsgesetz zugestimmt hat, muss es nun noch vom Bundespräsidenten unterzeichnet und im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Das Update können Sie wie gewohnt über den Online-Updater installieren. Eine Dokumentation der Neuerungen sowie Informationen zum Jahreswechsel 2020/2021 finden Sie im Folgenden.

Besonderheiten dieses Updates

  • Module Abrechnung (RVG, GNotKG) und ZV: Anpassung der Gebührennummern an den ab 2021 gültigen Stand
  • Elster: Neue ERIC-Komponenten, die ab Januar 2021 verpflichtend zu nutzen sind
  • Smarte AnwaltsAkte: Workflow-Erweiterung damit Office-Dokumente innerhalb der smarten AnwaltsAkte-App direkt mit Microsoft Word oder Excel bearbeitet werden können (erfordert ein Microsoft Office 365 Abo). Vermutlich wird die App aufgrund der Feiertagsreglungen des Apple App Store erst im Januar 2021 dort verfügbar sein.
  • Datenbank-Zugriffsoptimierungen: bei der Vorschau von Dokumenten und Lesen der ToDo-Liste
  • Neue Düsseldorfer Tabelle 2021
     
  • Build-Nr.
  • Dokumentationen
Erweiterung der smarten AnwaltsAKte in AnNoText

Online-Seminar zum RVG 2021

Der Bundestag hat am 27. November einstimmig die RVG-Anpassung beschlossen. Das Gesetz hat am 18. Dezember 2020 den Bundesrat passiert, um am 1. Januar 2021 in Kraft zu treten. Um sich umfassend zu informieren, bieten wir unseren Kunden ein kostenfreies Online-Seminar an, welches inhaltsgleich am 14. und am 25. Januar 2021 stattfindet.

Mit Schulungen AnNoText noch besser nutzen können

Schulungsanfrage

Wenn Sie weiteren Bedarf für Trainings sehen, können Sie gerne eine maßgeschneiderte, kostenpflichtige Inhouse-Schulung für Ihre individuellen Fragestellungen buchen. Bei einem persönlichen Training in Ihren Kanzleiräumen oder per Online-Seminar erhält Ihr gesamtes Kanzlei-Team ein Training, das sich ganz an Ihrem Bedarf orientiert. Sprechen Sie uns gerne darauf an.
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