Bauvertrag: Verlängerung der Verjährungsfrist in Ausnahmefällen

Unterlaufen dem AN bei einem Bauprojekt Fehler, so kann der AG Gewährleistungsansprüche innerhalb einer bestimmten Frist geltend machen. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung dieser Frist durch Vertrag (z.B. auf zehn Jahre) möglich. Rechtsanwalt Dr. Claus Schmitz, M.A. geht auf die einschlägige Rechtsprechung und die Wirksamkeit der Verlängerungsklausel ein.

Alle Themen des Whitepapers:

  • Rechtsprechung zur Verlängerung der Verjährungsfrist für Mängelansprüche in AGB des Bestellers
  • Maßstäbe für eine Inhaltskontrolle von Besteller-AGB, die eine zehnjährige Verjährungsfrist für Mängelansprüche vorgeben
  • Abschließende Überlegungen zur Wirksamkeit der die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf zehn Jahre verlängernden Klausel des Bestellers

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