Bauvertrag: Wie geht man mit Materialpreissteigerungen um?

Die steigenden Materialpreise am Bau sind ein Dauerbrenner. Sind diese im Bauvertrag nicht berücksichtigt, so stellen die dadurch angefallenen Mehrkosten ein zu klärendes Thema zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dar. Rechtsanwältin Prof. Dr. Iris Oberhauser zeigt auf, wie man damit umgeht, um letztlich einer kooperativen Vertragsabwicklung zu ermöglichen.

Ale Schwerpunkte des Fachbeitrags auf einen Blick

  • Problemstellung
  • Kalkulation des Unternehmers
  • Festpreis
  • Anspruch des Unternehmers aufgrund der Preissteigerungen
  • Rechtsfolge des § 313 BGB

Die Autorin des Fachbeitrags


Prof. Dr. Iris Oberhauser

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht
Partnerin bei PAUSE OBERHAUSER STRETZ Rechtsanwälte PartGmbB in München

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