Das Interview zum UPC Mock Trial

In unserem Interview berichtet Herr Dr. Bausch, der als Richter am UPC Mock Trial teilnahm, wie die Kammer über zahlreiche spannende verfahrensrechtliche sowie materiell-rechtliche Probleme entschied.

Das Interview wurde sowohl in deutscher Sprache als auch in englischer Sprache geführt. Es werden Ihnen u.a. folgende Fragen beantwortet:

  • Herr Dr. Bausch, Sie haben im Januar 2023 an einem Mock Trial in Mailand teilgenommen. Worum ging es bei dem Prozess und was war Ihre Rolle?
    In dem Mock Trial („Scheinprozess“) ging es um die Verletzung und Rechtsbeständigkeit eines fiktiven europäischen Patents eines Unternehmens namens PIZZA CRUNCH S.P.A., welches sich auf ein System zur Herstellung vorgebackener Pizzaböden, ein Verfahren zur Herstellung vorgebackener Pizzaböden unter Verwendung dieses Systems und ein Verfahren zur Herstellung von Pizza unter Verwendung dieser Pizzaböden bezieht. Pizza Crunch behauptete, dass sein Patent von drei Unternehmen, LA AMASADORA S.A. mit Sitz in Spanien, DELI MASCHINENBAU GmbH mit Sitz in Deutschland und GENNARO S.N.C. mit Sitz in Italien, verletzt worden sei und verklagte diese Unternehmen vor der örtlichen Lokalkammer in Mailand. Ich war einer der drei Richter des Spruchkörpers.
  • Das klingt nach einem ziemlich komplexen Prozess, an dem viele Anwält:innen beteiligt waren?
    In der Tat. Jede Partei wurde von einem Rechtsanwalt und einem europäischen Patentanwalt vertreten, die gemäß Art. 48 (2) EPGÜ berechtigt waren, vor dem EPG aufzutreten.
  • Also können europäische Patentanwält:innen auch Parteien vor dem EPGÜ vertreten?
    Ja, das können sie, wenn sie als zugelassene Vertreter vor dem EPA zugelassen sind und über entsprechende Qualifikationen verfügen, wie z. B. ein Zertifikat zur Führung europäischer Patentstreitverfahren (European Patent Litigation Certificate).
  • Welche rechtlichen und technischen Probleme gab es denn im vorliegenden Fall?
    Zunächst einmal waren zwei verfahrensrechtliche Fragen zu klären. Zum einen rügte die deutsche Beklagte, DELI Maschinenbau GmbH, die örtliche Zuständigkeit der Lokalkammer in Mailand. Da die Beklagte ihren Wohnsitz in Deutschland habe und keine Handlungen in Italien begangen habe, sei die Lokalkammer in Mailand örtlich nicht zuständig. Darüber hinaus beantragten mehrere der Beklagten, dass die Lokalkammer das Verfahren in getrennten Prozessen verhandelt, das Verletzungsverfahren aussetzt und die von den Beklagten erhobene Nichtigkeitswiderklage an die Zentralkammer verweist.
  • Wie hat die Kammer diese Fragen gelöst?
    […] Das und mehr erfahren Sie in unserem kostenlosen Download.

Die Autoren erläutern in unserem Gratis-Download unter anderem folgende praxisrelevante Themen, die in einem Gerichtsverfahren vor dem Einheitlichen Patentgericht (EPG) eine Rolle spielen können: 

  • Möglichkeit der Verfahrenstrennung 
  • Technisch qualifizierte Richter
  • Vertragsverletzung: gleichwertige Verletzung (über Art. 69 EPÜ)
  • Mittelbare Verletzung (Art. 26 EPGÜ)
  • Recht auf Verbot der unmittelbaren Benutzung der Erfindung (Art. 25 lit.c EPGÜ)
  • Offensichtlichkeitsprüfung 
  • Einstweilige Verfügung (Art. 62, 63 EPGÜ)

Die Autoren


Thorsten Bausch

Dr. rer. nat., Dipl.-Chem., Patentanwalt und European Patent Attorney, Partner bei Hoffmann Eitle


Johannes Osterrieth

Dr., M.Chem., M.Res.
 
Bildnachweis: LIGHTFIELD STUDIOS/stock.adobe.com
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