Das Einheitliche Patentgericht (EPG) wird aller Voraussicht nach am 1.6.2023 seine Pforten öffnen. Ab dem 1.3.2023, mit Beginn der sog. Sunrise Period, können Opt-Out-Anträge bei der Kanzlei des EPG eingereicht werden. Da der Beginn des neuen Systems unmittelbar bevorsteht, drängt die Entscheidung über ein Opt-Out.

Nur mit einem rechtzeitigen Opt-Out können Patentinhaber ein Patent sicher der Zuständigkeit des EPG entziehen. Zwar werden vom 1. März bis 31. Mai 2023 gestellte Anträge so behandelt, als seien sie am Tag des Inkrafttretens des Übereinkommens in das Register eingetragen worden. An der Eilbedürftigkeit der Entscheidung ändert dies aber nichts. Patentinhaber benötigen Handlungsempfehlungen für die Entscheidung für oder gegen ein Opt-Out. Ein Opt-Out wird dabei aber nur in wenigen Fällen und allenfalls als Ergebnis einer Einzelfallanalyse zu empfehlen sein (…).

Die Autoren geben in unserem Gratis-Download einen umfassenden Überblick über die Entscheidung für oder gegen ein Opt-Out; unter anderem werden die Vor- und Nachteile beleuchtet sowie Kernthesen und strategische Überlegungen aufgestellt, die bei der Entscheidungsfindung eine wertvolle Unterstützung sind.

Die Autoren

Rechtsanwalt Konstantin Schallmoser, LL.M., Preu Bohlig & Partner, Paris, München;
Rechtsanwalt Andreas Haberl, Preu Bohlig & Partner, München;
Rechtsanwalt Daniel Hoppe, Preu Bohlig & Partner, Hamburg.


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