E-Signaturen nach Bedarf (EES, FES und QES)

Die elektronische Signatur ist ein zentraler Baustein der digitalen Zusammenarbeit. Sie spart Zeit, reduziert Papier und erfüllt rechtliche Anforderungen. Mit unseren Lösungen signieren Sie Dokumente sicher, komfortabel und DSGVO-konform – direkt in Ihrem gewohnten ADDISON-Umfeld.

Je nach Anforderungen können Sie dabei auf eine von drei E-Signaturen zurückgreifen: 

Warum die ADDISON E-Signatur ein Gewinn für Ihre Steuerkanzlei ist?


Die drei E-Signatur-Typen und ihre Anwendungsfälle

1. Einfache Elektronische Signatur (EES)

Eine EES (Einfache Elektronische Signatur) ist die einfachste Form der elektronischen Signatur nach der eIDAS-Verordnung (EU-Verordnung Nr. 910/2014). Sie dient dazu, elektronische Daten wie Dokumente oder E-Mails mit einer digitalen Kennzeichnung zu versehen, die den Unterzeichner identifiziert.

Einordnung und Zweck:
Diese Form der digitalen Signatur bietet keine ausreichende rechtliche Sicherheit und erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen für Verträge, die eine Schriftform vorschreiben und ist daher z.B. für folgende Anwendungen geeignet:

  • Vollmachten für Finanzbehörden (z. B. Übermittlung an die Vollmachtsdatenbank)
  • Interne Bestätigungen (z. B. Freigaben innerhalb der Kanzlei)
  • Dokumente mit geringem rechtlichen Risiko

2. Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES)

Eine FES kann dem Unterzeichner klar zugeordnet werden und kann diesen auch eindeutig identifizieren. Dabei werden Signaturdaten verwendet, die ausschließlich dem Unterzeichner zugänglich sind und fest mit dem Dokument verknüpft bleiben. So lässt sich jede nachträgliche Änderung erkennen.

Einordnung und Zweck: 

Die FES eignet sich für Transaktionen mit mittlerem rechtlichen Risiko, z. B. B2B-Vereinbarungen oder Angebote und ist deswegen z.B. für folgende Fälle geeignet: 

  • Mandantenverträge ohne Schriftformerfordernis
  • Freigabe von Angeboten

3. Qualifizierte elektronische Signatur (QES) - ab Q1/2026 verfügbar

Eine fortgeschrittene elektronische Signatur basiert auf einem qualifizierten Zertifikat, das von einem staatlich anerkannten Vertrauensdiensteanbieter ausgestellt wurde, und wird mit einer qualifizierten Signaturerstellungseinheit erzeugt.

 Einordnung und Zweck: 

Die QES hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform nach § 126 i.V.m. § 126a BGB. Die QES wird vor allem für die folgenden Zwecke genutzt:

  • Mandantenvereinbarungen mit Schriftformerfordernis
  • Verträge mit hohem rechtlichem Risiko
  • Dokumente, die vor Gericht Bestand haben müssen

Preise für die ADDISON E-Signatur

Die ADDISON-E-Signatur-Lösung bietet Ihnen ein einfaches, kalkulierbares Preismodell. Sie zahlen einen festen monatlichen Betrag – abhängig von der Größe Ihrer Kanzlei – und erhalten ein Fair-Use-Kontingent für alle Signaturtypen (EES, FES, QES). Für einzelne Anwendungsfälle fallen Zusatzkosten an, die nur bei Bedarf abgerechnet werden.

bis zu 4 Arbeitsplätze

39,90 € monatlich

bis zu 15 Arbeitsplätze

59,90 € monatlich

mehr als 15 Arbeitsplätze

99,90 € monatlich

Fair Use Modell - ausgerichtet an Ihrem Bedarf

Anzahl der Signaturen die pro Jahr inklusive sind

1.100

1.650

2.750

Zusatzkosten - fallen nur bei Bedarf an!

Authenticator-App / Passkey (FES)

kostenfrei

kostenfrei

kostenfrei

SMS für 2-Faktor-Authentifizierung (FES)

0,12 €

0,12 €

0,12 €

Signaturen über Inklusiv-Paket hinaus

0,39 €

0,39 €

0,39 €

QES-Signatur (zusätzlich pro qualifizierter Signatur)

1,50 €

1,50 €

1,50 €

QES-Identifikationsprüfung  (einmalig pro Person - 2 bis 5 Jahre gültig)*

5,00 - 20,00 €*

5,00 - 20,00 €*

5,00 - 20,00 €*

* Die Kosten für die QES-Identifikationsprüfung hängen vom gewählten Verfahren ab: 

  • Video-Ident: 20,00 € pro erfolgreicher Identifikation
  • Auto-Ident: 10,00 € pro erfolgreicher Identifikation.
  • Ausweis eID: 5,00 € pro Vorgang

Einsparpotential von mehreren tausend Euro für Ihre Steuerkanzlei pro Jahr. 

Digitale Signaturen sparen nicht nur Zeit, sondern auch Geld.
Das folgende Beispiel zeigt die jährliche Ersparnis einer Kanzlei mit 5 Mitarbeitern und 1.600 Signaturen pro Jahr – durch den Umstieg von Papier auf digitale Prozesse.

Anfallende Kosten (bei 1.600 Signaturen pro Jahr) Analog (Papier)            ADDISON E-Signatur
Porto (1,10€ pro Brief) 1.760 €  -
Papier und Material 900 €  -
Arbeitszeit (6 mins x 50 €/ Std.) 8.000 €  -
Archivkosten (Platz, Ordner) 500 €  -
QES-Signaturen (100x, da nicht immer notwendig)  - 150 €
QES-Identifikationsprüfung (50x, da nicht immer notwendig)  - 250 €
Jährliche Kosten für 1600 Signaturen (ADDISON E-Signatur)  - 720 €
Gesamtkosten  11.160 €  1.120 €
Ersparnis pro Jahr mit der ADDISON E-Signatur  -  10.040 € Ersparnis

Häufig gestellte Fragen zur ADDISON E-Signatur

  • Was ist eine elektronische Signatur und warum ist sie wichtig?
    Die elektronische Signatur ermöglicht eine rechtssichere digitale Zusammenarbeit, spart Zeit, reduziert Papier und erfüllt gesetzliche Anforderungen. Sie ist direkt in ADDISON integriert und DSGVO-konform.
  • Welche Arten von elektronischen Signaturen gibt es?
    • Einfache elektronische Signatur (EES):
      Beispiele: Name in E-Mail, eingescannte Unterschrift, Checkbox „Ich stimme zu“.
      Geeignet für: Vollmachten für Finanzbehörden, interne Freigaben, Dokumente mit geringem Risiko.
    • Fortgeschrittene elektronische Signatur (FES):
      Merkmale: Eindeutige Zuordnung, Kontrolle über Signaturdaten, Erkennung von Änderungen.
      Geeignet für: Mandantenverträge ohne Schriftformerfordernis, Angebotsfreigaben.

    • Qualifizierte elektronische Signatur (QES):
      Merkmale: Beruht auf qualifiziertem Zertifikat, gleiche Rechtswirkung wie handschriftliche Unterschrift.
      Geeignet für: Verträge mit Schriftformerfordernis, Dokumente mit hohem rechtlichem Risiko.
  • Ist die elektronische Signatur rechtlich anerkannt?
    Ja. Die QES ist der handschriftlichen Unterschrift gleichgestellt (§126a BGB). EES und FES sind als Beweismittel zulässig, haben aber geringeren Beweiswert.
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