Zusätzlicher Nutzen für Steuerberater durch den „Rückkanal“
Die erweiterte Beratungskompetenz wird vor allem durch den „Rückkanal“ des DiFin-Verfahrens ermöglicht, mit dem die Zins- und Tilgungspläne der Banken in die Softwarelösung der Kanzlei übermittelt werden. Durch die automatische Verbuchung der Darlehensraten spart sich die Kanzlei die teilweise aufwendige Beschaffung der Kreditunterlagen, die monatliche Aufteilung der Raten und die Ermittlung der Restlaufzeitvermerke für den Jahresabschluss.
Allein im Bereich der Finanzbuchhaltung lassen sich durch die Übernahme der Daten aus dem Zins- und Tilgungsplan zahlreiche Buchungen einsparen – pro Darlehen in der Regel 48 Buchungen im Jahr (für Zins, Tilgung, gezahlte oder verrechnete Nebenkosten, Umsatzsteuer etc.). Die Daten können weiterhin in die Erläuterungen zum Jahresabschluss einfließen (Restlaufzeitvermerke gem. §268 Abs. 5 S. 1, §285 S. 1 Nr. 1 Bst. a HGB, Sicherheitenspiegel gem. §268 Abs. 7 Nr. 2 HGB).
Darüber hinaus liegt es nahe – wenn Mandanten mehrere Darlehen in Anspruch nehmen – ein Nebenbuch für Darlehensverträge im Sinne einer Darlehensbuchhaltung einzuführen, aus der verschiedene Beratungsleistungen abgeleitet werden können, wie z.B. Darlehensvergleiche, Prolongation, Zinsanpassung, Stundung, Vorschläge für Neufinanzierungen oder „Umhängen von Sicherheiten“.
Wolters Kluwer hat sich in das Projekt zur Einführung des digitalen Finanzberichts intensiv eingebracht, um den Anwendern der ADDISON-Software durch eine zeitgemäße Form der Bereitstellung der Bilanzdaten für die Banken unnötigen Aufwand zu ersparen und darüber hinaus zusätzlichen Nutzen beim Import von Finanzdaten zu erschließen. Der DiFin zeigt, wie durch Digitalisierung nicht nur Aufwand und Kosten reduziert werden, sondern eine höhere Qualität in der Beratung möglich wird.