ADDISON DSGVO Comfort Dashboard

Seit dem 25.05.2018 ist das kanzleiinterne Datenschutzmanagement an die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen und in der Folge weiterzuentwickeln. Die Verordnung enthält neue Vorschriften, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind. Wurden Anforderungen nicht erfüllt, können gravierende Sanktionen verhängt werden.

Kanzleien sollten Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen in den relevanten Bereichen zu erfüllen. Beim Einsatz unserer Softwareprodukte ADDISON Rechnungswesen (bei der Verwendung von Personenkonten), ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung, ADDISON Steuern sowie ADDISON Kanzleiorganisation werden personenbezogene Daten verarbeitet, die unter die Verordnung fallen. Unser neues Programm ADDISON DSGVO Comfort Steuerberater stellt Ihnen komfortable Unterstützungsfunktionen zur Erfüllung der Anforderungen zentral zur Verfügung.

Erfüllung von Auskunftsrechten betroffener Personen

Mit wenigen Klicks können Auskunftsersuchen, abhängig vom Vertragsverhältnis und der berufl ichen Verschwiegenheit, erfüllt und entsprechende Dokumente ausgehändigt werden. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Kurz- und einer Langfassung. Damit zeigen Sie gegenüber betroffenen Personen (Mitarbeitern der eigenen Kanzlei, Ihren Mandanten und deren Arbeitnehmern), dass Sie die Anforderungen der DSGVO professionell erfüllen.

Ihr Nutzen

1. Einsparung von Zeit und Kosten zur Erfüllung von Anforderungen der DSGVO
2. Zentrales Dashboard mit eigener Benutzerberechtigung
3. Vorlagen für notwendige Verarbeitungsverzeichnisse beim Einsatz unserer Softwaremodule (Art. 30 DSGVO)
4. Einfache Erfüllung von Auskunftsersuchen betroffener Personen (Art. 15 DSGVO)
5. Einfache Identifi zierung von löschpflichtigen Daten
6. Komfortable Erstellung Ihres Compliance-Checks (Art. 32 DSGVO) 

Die Pflicht zur Datenlöschung und das „Recht auf Vergessenwerden“

Nach Art. 17 DSGVO ergibt sich eine Löschpfl icht beispielsweise dann, wenn der Zweck der Datenverarbeitung weggefallen ist, der Betroffene seine Einwilligung widerruft oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Im Rahmen der Finanz-und Lohnbuchhaltung fällt der Verarbeitungszweck vieler Datenbestände beispielsweise dann weg, wenn die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind und nicht andere gesetzliche Gründe eine weitere Aufbewahrung erfordern. Über das DSGVO-Dashboard werden Datenbestände identifi ziert, bei denen die gesetzlichen Fristen abgelaufen sind.

pdf
Über addison DSGVO Comfort
Der zentrale Zugriffspunkt für alle Fragen, die den Schutz der personenbezogenen Daten sowie die wesentlichen Themen rund um die DSGVO betreffen, ist das DSGVO-Dashboard. Mit eigener Benutzerberechtigung (zum Beispiel für die von Ihnen mit dem Datenschutz beauftragte Person) können von diesem Dashboard aus Auskunftsersuchen bearbeitet und Datenbestände zur Datenlöschung identifi ziert werden. Das alles, ohne in dem jeweiligen Produktivsystem verschiedene Auswertungen aufzurufen bzw. spezifi sche Kenntnisse dieser Systeme zu haben. Darüber hinaus fi nden Sie Mustervorlagen für die gemäß Art. 30 DSGVO erforderlichen Verzeichnisse zu unseren Softwareprodukten in den Bereichen Rechnungswesen, Lohnbuchhaltung, Steuern und Kanzleiorganisation. Das Produkt wird bei künftigen gesetzlichen Änderungen und Anforderungen stetig und bedarfsgerecht weiterentwickelt.
ADDISON Akademie
Weitere Angebote im Zusammenhang mit der Datenschutz-Grundverordnung

Einen Gesamtüberblick zu allen Schulungen zum Thema DSGVO finden Sie in der ADDISON Akademie.

Für Mitarbeiter in der Kanzlei, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, bestand schon bisher eine Unterweisungspflicht. Mit der Einführung der DSGVO werden Versäumnisse generell stärker sanktioniert. Nutzen Sie unser E-Learning-Angebot „Datenschutz, Informationssicherheit, Verschwiegenheit“, das sich an alle Mitarbeiter in der Kanzlei richtet – so können Sie dieser Verpflichtung nachkommen und per Zertifikat den Nachweis darüber führen. Und das Ganze bequem online.

 

Hinweise

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden sowie berufsständische Organisationen sind derzeit bemüht, einheitliche Sichtweisen der neu geregelten Grundlagen und Anforderungen an den Datenschutz auf europäischer Ebene zu erzielen. Die weiteren gesetzlichen Änderungen von DSGVO und BDSG und dazu ergehende Leitlinien und Empfehlungen werden wir bei der Weiterentwicklung in unserer Softwarelösung kontinuierlich berücksichtigen. Das DSGVO-Dashboard ermöglicht komfortable Hilfe bei Erfüllung der Anforderungen der DSGVO im Rahmen des Einsatzes unserer Softwarelösungen ADDISON Rechnungswesen, ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung, ADDISON Steuern sowie ADDISON Kanzleiorganisation. Es hat nicht den Anspruch, alle gesetzlichen Anforderungen im Rahmen von DSGVO/BDSG in Ihrer Kanzlei abzudecken. Wir empfehlen grundsätzlich, sich über die kanzleispezifi schen Anforderungen, die sich aus der DSGVO ergeben, zu informieren. Zur Erfüllung der Rechenschaftspfl icht in der Kanzlei sind neben der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten weitere Dokumentationen notwendig (z. B. Vorhandensein von Einwilligungen, Ordnungsmäßigkeit der Verarbeitung, Ergebnis von Datenschutz-Folgenabschätzungen).

Wolters Kluwer Addison Kontakt
Sie möchten mehr über unsere Softwarelösungen erfahren?

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht!

Info Line: 07141-914-0

Back To Top