ADDISON DSGVO Comfort Dashboard
Seit dem 25.05.2018 ist das kanzleiinterne Datenschutzmanagement an die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen und in der Folge weiterzuentwickeln. Die Verordnung enthält neue Vorschriften, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind. Wurden Anforderungen nicht erfüllt, können gravierende Sanktionen verhängt werden.
Kanzleien sollten Maßnahmen ergreifen, um die Anforderungen in den relevanten Bereichen zu erfüllen. Beim Einsatz unserer Softwareprodukte ADDISON Rechnungswesen (bei der Verwendung von Personenkonten), ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung, ADDISON Steuern sowie ADDISON Kanzleiorganisation werden personenbezogene Daten verarbeitet, die unter die Verordnung fallen. Unser neues Programm ADDISON DSGVO Comfort Steuerberater stellt Ihnen komfortable Unterstützungsfunktionen zur Erfüllung der Anforderungen zentral zur Verfügung.