Bekanntlich ist mit Wirkung zum 01.01.2021 das Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) in Kraft getreten. Grundlage war die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/1023, aber vor allem auch der Wunsch, einer zusehends durch die COVID-19-Pandemie bedrohte Wirtschaft ein (weiteres) Sanierungswerkzeug an die Hand zu geben. Anders als bei einem Verfahren nach ESUG (Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) handelt es sich nicht um ein Insolvenzverfahren, daher sind keine leistungswirtschaftlichen Maßnahmen möglich, ebenso können die Rechte von Arbeitnehmern nicht beeinträchtigt oder bestehende Verträge außerordentlich gekündigt werden.

Geschäftsleiter haben nun die Möglichkeit, im Rahmen eines StaRUG-Verfahrens die Sanierung des Unternehmens zu bewerkstelligen oder als Verfahren in Eigenverwaltung (auch als Schutzschirmverfahren).

Geschäftsleitende von Unternehmen, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten oder deren längerfristige Durchfinanzierung nicht gesichert ist, stehen ab sofort also vor der Frage:

„Was ist der beste Weg zum Schuldenschnitt?“

Genau die richtige Frage für Rechtsanwältin Nadja Raiß und Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerecht Maximilian Dressler. Beide sind erfahrene Experten im Insolvenzrecht; Nadja Raiß ist Insolvenzverwalterin und Sachwalterin, führt Unternehmen im Organ (als Geschäftsführerin, Generalbevollmächtigte) durch die Eigenverwaltung und ist zudem als Restrukturierungsbeauftragte gelistet. Maximilian Dressler ist betriebswirtschaftlicher Restrukturierungsberater. Wolters Kluwer konnte die beiden Experten dafür gewinnen, in einem spannenden Online-Seminar über die verschiedenen Verfahren zu diskutieren - und neben einer ganzen Reihe von überzeugenden Antworten auch zahlreiche fachliche Tipps aus erster Hand zu geben.

Mehr zu den Vor- und Nachteilen beider Verfahren, deren Abgrenzungskriterien und über die StaRUG-spezifischen Anforderungen an die Geschäftsleitung finden Sie in unserem Fachbeitrag.

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Autoren

Referentin Nadja Raiß

Nadja Raiß

Rechtsanwältin | K&L Gates LLP | Frankfurt
Referent Dressler

Maximilian Dressler

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht | Partner bei Roland Berger GmbH | München

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Bildnachweis: Puwasit Inyavileart/stock.adobe.com
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