Aus COVInsAG wird SanInsKG
Recht & Verwaltung18 Januar, 2023

Aus COVInsAG wird SanInsKG – sonst ändert sich nix?

Rechtsanwalt Dr. Volker Beissenhirtz LL.M. (London), CTP (EACTP), Berlin

Der Autor ist Partner der CIC Consultingpartner GmbH, Lehrbeauftragter der FOM Hochschule für Ökonomie und Management und bloggt regelmäßig zu Wirtschaftsthemen unter
https://legonomics.de

Die Definition von Wahnsinn ist,
immer wieder das Gleiche zu tun
und andere Ergebnisse zu erwarten.
Albert Einstein
Die Bundesregierung reagiert auf die sich verschärfende Energie- und Wirtschaftskrise und "modelliert" – offensichtlich aus Furcht vor der bislang in Deutschland noch nicht gesichteten Insolvenzwelle 1 – das bisherige "COVInsAG"2 zum "Gesetz zur vorübergehenden Anpassung sanierungs- und insolvenzrechtlicher Vorschriften zur Abmilderung von Krisenfolgen (Sanierungs- und insolvenzrechtliches Krisenfolgenabmilderungsgesetz – SanInsKG)" um. Angesichts des – medial nicht unbedingt optimal vorbereiteten – erneuten Antritts der Bundesregierung zur teilweisen Lockerung der Insolvenzantragspflicht sind Bedenken angebracht.

I. Hintergrund

Der – auf ein Gesetzesvorhaben zur Reform des Familienrechts "aufgesattelte" – Entwurf des SanInsKG dient der Umsetzung des am 3.9.2022 von der Bundesregierung verkündeten "3. Entlastungspaket zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen".3 Demnach sollen "auch Unternehmen, die im Kern gesund und auch langfristig unter den geänderten Rahmenbedingungen überlebensfähig sind, ihre Geschäftsmodelle anpassen können. Daher wird für Erleichterungen bei der Insolvenzantragspflicht gesorgt."4

Das 3. Entlastungspaket dient – wie der Name schon sagt – unter anderem der Sicherstellung einer bezahlbaren Energieversorgung. Die Preise für Gas und Öl haben sich in den ersten Monaten nach dem völkerrechtswidrigen Angriff Russlands auf die Ukraine vervielfacht,5 was sich zu einer Existenzbedrohung für das produzierende Gewerbe aber auch die Verbraucher in Deutschland auszuwachsen droht.

In der Folge wurde dieses 3. Hilfspaket um einen auf einer Pressekonferenz am 29.9. vorgestellten "Abwehrschirm" mit einem Volumen von rd. 200 Mio. € ergänzt.6 Demnach soll zum eigentlichen Hilfspaket nun ein gesondertes Maßnahmenpaket treten, das von den Sanktionen oder dem Kriegsgeschehen betroffene Unternehmen unterstützt. Bei einem Auftritt in der Sendung von Frau Maischberger am 6.9.2022 könnte Robert Habeck tatsächlich schon diese zusätzlichen Liquiditätshilfen im Sinn gehabt haben, als er postulierte: "Läden, die darauf angewiesen sind, dass die Menschen Geld ausgeben – Blumenläden, Bioläden, Bäckereien – haben wirkliche Probleme, weil es eine Kaufzurückhaltung gibt". Wenn solche Firmen aufhörten zu verkaufen, seien sie aber nicht automatisch insolvent, so der deutsche Wirtschaftsminister weiter. Insolvenz müssten Firmen erst dann anmelden, wenn sie "mit der Arbeit ein immer größeres Minus" machten.7 "Dank" des Abwehrschirms könnten Unternehmen möglicherweise tatsächlich ohne Verkäufe (zumindest zeitweise) überleben.

II. Regelungsinhalt


Kern der Regelung des SanInsKG ist die Verkürzung des Prognosezeitraums des § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO (und der Planungszeiträume für Finanzpläne in einem Eigenverwaltungsverfahren (§ 270a Abs. 1 Nr. 1 InsO) und in einem Restrukturierungsverfahren (§ 50 Abs. 2 Nr. 2 StaRUG) von 12 (bzw. 6 Monaten) auf einheitlich 4 Monate in § 4 SanInsKG. Daneben wird durch den neu eingefügten § 4a SanInsKG die Höchstfrist für die Antragstellung bei Überschuldung von 6 auf 8 Wochen verlängert. Die Neuregelung soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten und bis zum 31.12.2023 gelten.

Der "Abwehrschirm" hingegen sieht neben einer Gas- und Strompreisbremse auch die "Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds" vor.8 Demnach soll der ursprünglich in der Corona-Krise aufgelegte Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) mit zusätzlichen Kreditermächtigungen nach Art. 115 Abs. 2 Satz 6 GG i.H.v. 200 Mrd. € ausgestattet werden. Unternehmen, die nicht in ausreichendem Ausmaß von der Strom- und Gaspreisbremse erfasst werden, sollen Liquiditäts- und Eigenkapitalhilfen zur Verfügung gestellt werden. Die Hilfen sollen auf Unternehmen, die durch den Angriffskrieg Russlands in Notlage geraten sind, beschränkt sein und Mitnahmeeffekte vermeiden. Auch eine Regelung für Härtefälle soll geschaffen werden. Weitere Details sind noch nicht bekannt.

III. Stellungnahmen Dritter

Zahlreiche Verbände haben trotz der kurzfristigen Terminierung9 Stellung zur geplanten Reform genommen. Während der Gravenbrucher Kreis10 und die NIVD e.V.11 die Regelung begrüßen, nehmen andere Verbände wesentlich kritischer Stellung:

Schon die Feststellung des VID e.V.12, dass der Entwurf keine Definition der Krise enthalte, an die die mit dem Entwurf geplanten Folgen anknüpfen sollen, ist so lapidar, wie brisant. Der Entwurf selber verzichtet tatsächlich explizit darauf, "(…) den Anwendungsbereich der Vorschrift an eine entsprechende Voraussetzung zu binden, insbesondere ein Kausalitätserfordernis einzuführen, das die Prognoseunsicherheiten auf die Entwicklungen an den Energiemärkten rückbezieht, da von den derzeitigen Verhältnissen mehr oder weniger alle Wirtschaftsteilnehmer zumindest mittelbar betroffen" seien.

Der IDW e.V. weist in seiner Stellungnahme13 – wohl nicht ganz zu Unrecht – zudem darauf hin, dass die Diskussionen um die Auswirkungen eines potenziellen Endes der Gaslieferung durch Russland auf die Gasversorgung, -preise und Lieferketten der Unternehmen bereits seit 1 1/2 Jahr geführt werde und mit der faktischen Einstellung der Belieferung Anfang September bereits im Markt reflektiert sei. Grund für die Insolvenzreife seien daher nicht die Unsicherheiten, sondern die gestiegenen Preise. Ein "Hinwegdenken der derzeitigen Preisvolatilitäten und Unsicherheiten" (wie sie von der Regierung zur Begründung herangezogen wird), verkenne mithin die Realität. Der IDW e.V. geht davon aus, dass die geplanten Regelungen Insolvenzanträge nur herauszögern, aber nicht verhindern werden, was zu weiteren Schäden führen dürfte.

Zuletzt lieferte die SPD selbst noch weitere Schlagzeilen, indem sie medial die Forderung nach einer begrenzten Aussetzung der gesamten Insolvenzantragspflicht, also auch bezogen auf die Zahlungsunfähigkeit, erhob, solange "die Hilfsprogramme noch nicht abrufbar sind."14

IV. Kritische Würdigung

Nicht nur angesichts des vorstehend zitierten Auftritts von Robert Habeck stellt sich die Frage nach dem wirtschaftlichen Sachverständnis der Bundesregierung. Zwar suggeriert die Umetikettierung des "COVInsAG" zum "SanInsKG" zunächst, dass die Politik die Notwendigkeit eines sog. "Schlechtwetterinsolvenzrechts" erkannt hat.15 Allerdings ist aus dem überstürzten, bzw. noch nicht einmal abgeschlossenen Gesetzgebungsverfahren über 8 Monate nach Beginn des Krieges dann doch eher die akute Angst der Regierenden vor einer Insolvenzwelle abzulesen, als der Wille, sich langfristig auf eine steigende Zahl von Krisen vorzubereiten. Sprich, der Name alleine macht noch kein neues Regime.

Auch dürfte die praktische Relevanz der bislang geplanten Regelung auf das deutsche Insolvenzgeschehen eher überschaubar bleiben – beruht doch traditionell nur eine geringe Zahl der Insolvenzanträge überhaupt auf dem Tatbestand der Überschuldung nach § 19 InsO16. Auch aus diesem Grund dürfte der gesetzgeberische Aktionismus eher als populistisches Signal denn als solide gesetzgeberische Arbeit anzusehen sein.

Das zumindest mit den oben zitierten Erläuterungen zum 3. Entlastungspaket von der Bundesregierung verfolgte Ziel, "im Kern gesunden" Unternehmen zu ermöglichen, ihre Geschäftsmodelle anpassen zu können, findet sich zudem im Gesetzestext gar nicht wieder. Es ist ferner fraglich, ob die bis dato vorgesehene Verkürzung des Prognosezeitraums sowie die Verlängerung der Antragsfristen überhaupt ausreichen, um den Anpassungsprozess des Geschäftsmodell eines Unternehmens auch nur nennenswert unterstützen zu können. So hat z.B. die Umstellung des Geschäftsmodells des heutigen Börsenstars Apple rd. 4 Jahre gedauert – von der Rückkehr von Steve Jobs ins Unternehmen im Jahr 1997 bis zur Vorstellung des iPods im Jahr 2001.17 Auch wenn Apple ein aus allen Perspektiven extremes Beispiel für eine Umstellung des Geschäftsmodells sein mag, so verdeutlicht es gleichwohl, dass eine Änderung des Geschäftsmodells in wenigen Monaten, wie sie das SanInsKG scheinbar als Zeitfenster vor Augen hat, für die breite Masse der deutschen Unternehmen unerreichbar sein dürfte.

Bedenklich – und das ist aus den verschiedenen Stellungnahmen abzulesen – wird das Vorhaben zudem, sollte die Lockerungen bei der Antragspflicht auch auf die Zahlungsunfähigkeit ausgedehnt werden. Der entsprechende SPD-Vorstoß hat zwar erklärtermaßen lediglich das Ziel, die Zeit bis zum Wirksamwerden von Liquiditätshilfen zu überbrücken. Schaut man allerdings auf die derzeitigen Zeitpläne des von Olaf Scholz salopp als "Doppelwumms"18 bezeichneten neuerlichen Rettungsschirms, dürfte die Aussetzung der Antragspflicht wegen Zahlungsunfähigkeit für Monate erforderlich sein.

Die Frage ist zudem, ob die hektisch agierende Politik überhaupt noch so viel Fokussierung aufbringen wird, liquiditätswirksame Mittel in der erforderlichen Höhe, Treffgenauigkeit und Zeitspanne zu verabschieden, bevor die Insolvenzwelle auf die deutsche Wirtschaft trifft. Verpasst die Politik dieses Zeitfenster, wird die Volkswirtschaft zusätzlich durch Unternehmen belastet, die im Zustand der Zahlungsunfähigkeit weiterhin wirtschaftlich agieren.

Selbst eine beschränkte Erleichterung der Insolvenzantragspflichten durch das SanInsKG wird in der jetzigen Form absehbar der zunehmenden Zombifizierung der deutschen Wirtschaft Vorschub leisten. So ist der Anteil der Zombieunternehmen unter den deutschen Unternehmen bereits zu Corona-Zeiten stark gestiegen.19 Einen nicht unwesentlichen Anteil an diesem Wachstum dürfte die "Bazooka" des damaligen Finanzministers Olaf Scholz haben.20 Die Zurückhaltung bei Finanzhilfen zu Beginn dieser Krise ("Stoßdämpfer" und "Schutzschilde" statt "Bazooka")21 hat die Politik nun erkennbar abgelegt. Damit aber dürften sich die Zombiefizierungstendenzen in der deutschen Wirtschaft verstärken, der Prozess der Schumpeter’schen "kreativen Zerstörung" sich dagegen erneut (auf den Sankt Nimmerleins Tag?) verschieben. Schon das ist dauerhaft keine gute Wahl für Deutschland.

Die Analyse der auf dem Weg gebrachten Regelungen – und auch des verunglückten Auftritts von Robert Habeck – legt aber weitergehend den Verdacht nahe, dass es der Regierung vordringlich gar nicht um die Vermeidung einer Insolvenzwelle an sich geht, sondern eher um die Vermeidung der öffentlichen Wirkung, die solch eine Welle auslösen könnte. Sprich, der deutschen Wirtschaft und Politik fehlt möglicherweise sogar eine Insolvenzwelle als Krisenindikator dafür, dass sich Deutschland z.B. de-industrialisiert. Und das wäre noch viel gefährlicher, als eine Pleitewelle je sein könnte.

V. Fazit

Der Schwenk vom "COVInsAG" zum "SanInsKG" erinnert an die Umetikettierung einer bekannten Schokoriegel-Marke in den 80er Jahren des vorigen Jahrhunderts.22

Inhaltlich werden die als Rahmenbedingungen zur Bekämpfung einer aus einer Pandemie resultierenden Wirtschaftskrise konzipierten speziellen Regelungen in eine Dauerinstitution umgewandelt, wobei sich der aktuelle Bezugsrahmen aus der (langfristigen) Inflationsentwicklung und der aktuellen Energieknappheit ergibt. Schon die fehlende Definition des Merkmals der "Krise" im Gesetz lässt allerdings befürchten, dass die Bundesregierung dieses Instrument nunmehr bei jeglicher von ihr als krisenhaft empfundenen Wirtschafslage aus der Schublade holen wird. Alleine dieser Umstand scheint bedenklich. Die Frage, ob mit den nun geplanten Mitteln eine Insolvenzwelle vermieden werden kann, wird zudem vom richtigen Timing der Bundesregierung bei der Abstimmung der geplanten Lockerungen mit den finanziellen Hilfen abhängen. Die nächste Frage, ob eine Insolvenzwelle überhaupt vermieden werden sollte, wagt scheinbar schon keiner mehr zu stellen.

Anmerkung: 

Dieser Artikel ist ursprünglich in der ZInsO - Zeitschrift für das gesamte Insolvenz- und Sanierungsrecht, Ausgabe 43, Seiten 2225 bis 2227 erschienen. 
Zeitschrift
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  • Fußnoten

    S. zum aktuellen Stand der Diskussion um die gefürchtete "Insolvenzwelle" Beissenhirtz, "Unternehmensinsolvenzen September 2022 der ist nicht pleite, der hat nur seine Produktion eingestellt", abrufbar unter: https://www.beissenhirtz.com/de/unternehmensinsolvenzen-september-2022-der-ist-nicht-pleite-der-hat-nur-seine-produktion-eingestellt/, in zahlreichen anderen europäischen Ländern brandet diese Welle allerdings bereits durch die jeweiligen nationalen Wirtschaften, so z.B. in der Schweiz (Zunahme Unternehmensinsolvenzen um 23 % in den ersten 9 Monaten 2022, vgl. Blick, "Folgen auf die Zombiefirmen-Pleiten die Stromkonkurse?", abrufbar unter: https://www.blick.ch/wirtschaft/in-ersten-neun-monaten-2022-konkurse-in-der-schweiz-haeufen-sich-id17958158.html; Österreich (Zunahme um 92 % in den ersten 9 Monaten 2022, ORF, "Starker Anstieg bei Insolvenzen", abrufbar unter: https://oesterreich.orf.at/stories/3174491/) oder England und Wales (Zunahme um 16 % im September 2022 im Vergleich zum Vorjahr, TRI, "16% year-on-year increase in company insolvencies in September", abrufbar unter: https://www.tristrategy.co.uk/home/home-page-news-tri-strategy/16-year-on-year-increase-in-company-insolvencies-in-september).

    2S. zusammenfassend dazu Wikipedia, "COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz", abrufbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetz.

    3 "Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3.9.2022", abrufbar unter: https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Sonstiges/20220903_Massnahmenpaket.pdf.

    4 Der eigentliche Anstoß für die jetzt geplante Regelung scheint jedoch schon weit vor dem Beschluss der Bundesregierung von der TMA Deutschland gekommen zu sein ("Die Bundesregierung kommt damit einer Forderung der Gesellschaft für Restrukturierung (Turnaround Management Association, TMA) nach. Mehrere TMA-Vorstandsmitglieder hatten sich schon vor einigen Monaten an Justizminister Dr. Marco Buschmann gewandt und vorgeschlagen, die Fortführungsprognose zu verkürzen allerdings sogar bis auf drei Monate.", Meldung Handelsblatt, 7.9.2022, "Bundesregierung wappnet sich gegen Firmenpleiten", abrufbar unter: https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/insolvenzwelle-bundesregierung-wappnet-sich-gegen-firmenpleiten/28665614.html).

    5 S. nur DIW, PM v. 26.4.2022, "Hohe Energiepreise: Arme Haushalte trotz Entlastungspaketen am stärksten belastet", abrufbar unter: https://www.diw.de/de/diw_01.c.840066.de/hohe_energiepreise__arme_haushalte_trotz_entlastungspaketen_am_staerksten_belastet.html; nicht eingegangen werden soll an dieser Stelle darauf, dass die Gaspreise schon vor dem Angriff stiegen (s. Manager Magazin, 6.1.2022, "Uniper pumpt sich Milliardenbeträge", abrufbar unter: https://www.manager-magazin.de/unternehmen/hohe-gaspreise-uniper-pumpt-sich-milliardenbetraege-a-e8ce84c2-2a5c-4b42-8636-cf3d4e111629), auf die Frage, warum der Gaspreis seit Monaten wieder sinkt (Handelsblatt, 14.10.2022, "Gaspreise fallen auf Drei-Monats-Tief", abrufbar unter: https://www.handelsblatt.com/unternehmen/energie/gaspreisentwicklung-gaspreise-fallen-auf-drei-monats-tief/28682942.html?nlayer=News_11252000) oder ob das Verhalten der Regierung selbst möglicherweise maßgeblich zu den zwischenzeitlich massiven Preiserhöhungen beigetragen hat (Die Welt, 14.10.2022, "Händler fassungslos Nachlässigkeit soll Gaspreis in die Höhe getrieben haben", abrufbar hier: https://www.welt.de/wirtschaft/article241593895/Gas-Nachlaessigkeit-soll-Preise-unnoetig-in-die-Hoehe-getrieben-haben.html).

    6 Die Bundesregierung, 29.9.2022, "Abwehrschirm über 200 Milliarden Euro", abrufbar unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/abwehrschirm-2130944.

    7 Gut zusammengefasst beim Focus, 6.9.2022, "Beim Bäcker gerät Habeck ins Schwimmen", abrufbar unter: https://www.n-tv.de/politik/Shitstorm-fuer-Habeck-nach-Maischberger-Auftritt-Was-plant-der-Minister-article23572015.html).

    8 BMF, "Wirtschaftlicher Abwehrschirm", pdf, S. 4, abrufbar unter: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Entlastungen/schnelle-spuerbare-entlastungen.html.

    9 Schreiben BMJV v. 16.9.2022, Frist zur Stellungnahme bis zum 21.9.2022.

    10 Gravenbrucher Kreis, "Stellungnahme des Gravenbrucher Kreises zum Entwurf einer Formulierungshilfe der Bundesregierung", abrufbar unter: https://www.zri-online.de/aktuell/stellungnahme-des-gravenbrucher-kreiseszum-entwurf-einer-formulierungshilfe-der-bundesregierung-zurergaenzung-des-entwurfs-eines-gesetzes-zur-abschaf-72617/.

    11 NIVD, "Die NIVD begrüßt die Formulierungshilfe zum SaninsKG", abrufbar unter: https://www.nivd.de/service/aktuelle-news/item/formulierungshilfe-zum-saninskg.html.

    12 VID e.V., "VID-Stellungnahme zur Formulierungshilfe zur Änderung des COVID-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes (SanInsKG)", abrufbar unter: https://www.vid.de/stellungnahmen/vid-stellungnahme-zur-formulierungshilfe-zur-aenderung-des-covid-19-insolvenzaussetzungsgesetzes-saninskg/.

    13 IDW e.V., "Stellungnahme zum Entwurf einer Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen", abrufbar unter: https://www.idw.de/blob/138148/ff8e10c5b702646ed333bb909c485b56/down-bmj-entlastungspaket-data.pdf.

    14 Der Spiegel, "SPD fordert Aussetzen der Insolvenzantragspflicht", abrufbar unter: https://www.spiegel.de/wirtschaft/energiekrise-spd-fordert-aussetzen-der-insolvenzantragspflicht-a-b7f8f665-c983-4bf6-9fd8-b9b74bee93a2.

    15 S. dazu nur Paulus, "Gutwetter-Insolvenzrecht und Schlechtwetter-Insolvenzrecht: Über die ökonomischen Grundbedingungen des Insolvenzrechts", ZIP 2016, 1657 ff.

    16 So beruhten im Jahr 2021 lediglich 162 von 13.993 Insolvenzanträgen auf dem Tatbestand der Überschuldung gestellt, vgl. Statistisches Bundesamt, Fachserie 2 Reihe 4.1, 12/2021, Tabelle 10, abrufbar unter: https://www.statistischebibliothek.de/mir/servlets/MCRFileNodeServlet/DEHeft_derivate_00065355/2020410211124.pdf.

    17 S. näher dazu bei Wikipedia, "Apple", "Geschichte", "19972000: Der Weg aus der Krise", abrufbar unter: https://de.wikipedia.org/wiki/Apple#1997%E2%80%932000:_Der_Weg_aus_der_Krise.

    18 Scholz, Twitter, 29.9.2022, "#Doppelwumms mit 200 Mrd. Euro Abwehrschirm", abrufbar unter: https://twitter.com/Bundeskanzler/status/1575475970483822594.

    19 S. dazu aktuelle Studie von Kearny, "Zahl der Zombie-Unternehmen nimmt weiter zu und diese gefährden das Vertrauen in den Kapitalmarkt.", Grafik S. 8, abrufbar unter: https://www.de.kearney.com/pressecenter/article/-/insights/zombiestudie-2022.

    20 S. nur Beissenhirtz, "Finanzierung in der Krise: Corona-Hilfen", abrufbar unter: https://www.beissenhirtz.com/de/finanzierung-in-der-krise-corona-hilfen/.

    21 Beissenhirtz, "Finanzierung in der Krise: Stoßdämpfer und Schutzschilde statt Bazooka", abrufbar unter: https://www.beissenhirtz.com/de/finanzierung-in-der-krise-stossdaempfer-und-schutzschilde-statt-bazooka/.

    22 "Aus Twix wird Raider, sonst ändert sich nix.".

Bildnachweis: song_about_summer/stock.adobe.com
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