Fehler in der Personalsachbearbeitung bedeuten Zeitaufwand, Ärger und oftmals auch – vermeidbare – Kosten für den Arbeitgeber. Regelmäßig stellt sich bei der praktischen Personalarbeit die Frage, welche Fürsorgepflichten dem Arbeitgeber eigentlich gegenüber seinen Beschäftigten obliegen, wofür der Arbeitgeber haftet, worüber der Arbeitgeber Beschäftigte aufzuklären hat und worüber nicht. Besondere Pflichten treffen Arbeitgeber dabei, wenn Beschäftigte Mobbingvorwürfe erheben. Damit Ihnen hier keine Fehler unterlaufen, müssen Sie die maßgebliche Rechtsprechung zu den entsprechenden Pflichtenkreisen kennen.

Der Referent erläutert aktuelle Rechtsprechung zu den Themen:

  • Schadensersatz wegen Mobbing
  • Schadensersatz des Arbeitgebers wegen Verletzung der Fürsorgepflicht bei Überlastungsanzeigen
  • Erstattung von Reparaturkosten am Kfz bei Beschädigung während der Dienstausübung
  • Schadensersatz schwerbehinderter Beschäftigter wegen Ablehnung einer stufenweisen Wiedereingliederung
  • Schadensersatzanspruch des zurückgewiesenen Stellenbewerbers –  Arbeitsplatzkonkurrenz
  • Informationspflichten des Arbeitgebers
  • Haftungsausschluss bei Personenschäden

Torsten Herbert
Herr Herbert ist Rechtsanwalt und Geschäftsführer des kommunalen Arbeitgeberverbands NRW. Er führt Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht und ist

  • Chief Editor und Autor „eGovPraxis Personal“, Wolters Kluwer
  • Mitherausgeber und Autor der Kommentierung „Litschen/Herbert, Tarifrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ im Luchterhand Verlag
  • Autor zahlreicher Veröffentlichungen in Fachzeitschriften
  • Städtischer Rechtsdirektor a.D.
  • Richter am Verwaltungsgericht a.D.

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