Hier gilt es für Arbeitgeber, gesetzeskonform jedwede Diskriminierung wegen der in § 1 AGG geregelten Merkmale (Rasse, ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität) bzw. wegen Schwerbehinderung zu vermeiden. Insbesondere betrifft dies in der Praxis Bewerbungen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen.

Das Whitepaper beleuchtet aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung des 8. Senates des BAG zum
AGG-Recht. Dabei geht es insbesondere um:

  • Die Darlegungs- und Beweislastverteilung im AGG-Prozess
  • Die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung im Bewerbungsverfahren bei laufendem Gleichstellungsantrag
  • Den persönlichen Anwendungsbereich des AGG in Bezug auf Praktikanten
  • Geschlechtsneutrale Ausschreibungen
  • Die Einladung schwerbehinderter Menschen zu Vorstellungsgesprächen sowie die Durchführung etwaiger Ersatztermine

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Torsten Herbert,
Rechtsanwalt und Geschäftsführer des kommunalen Arbeitgeberverbands NRW. Er führt Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht und ist Chief Editor und Autor der »eGovPraxis Personal« sowie Mitherausgeber und Autor der Kommentierung „Litschen/Herbert, Tarifrecht der Beschäftigten im öffentlichen Dienst“ im Luchterhand Verlag.

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