Mitgliedschaften in verfassungsfeindlichen Parteien in Bezug auf das Beamtenverhältnis
von Regierungsdirektor Eike Ziekow, Lehrender an der Hochschule des Bundes für öffentliche Verwaltung – Fachbereich Bundeswehrverwaltung.
Die politische Neutralität und Verfassungstreue von Beamtinnen und Beamten ist ein zentrales Element des Berufsbeamtentums. Spätestens seit der Einstufung der AfD als »gesichert rechtsextremistisch« durch das Bundesamt für Verfassungsschutz stellt sich die Frage, wie mit Mitgliedschaften in verfassungsfeindlichen Parteien im öffentlichen Dienst umzugehen ist.
Dabei gilt: Die Zugehörigkeit zu einer solchen Partei allein reicht nicht automatisch für dienstrechtliche Konsequenzen aus – dennoch können sich daraus erhebliche Zweifel an der Eignung oder Verfassungstreue ergeben, die im Einzelfall zu prüfen sind.
Die Leseprobe aus der »eGovPraxis Personal« beleuchtet unter anderem folgende Aspekte:
- Rechtslage bezüglich der Verfassungstreue und der Begriff des Rechtsextremismus
- Auswirkungen auf das Einstellungsverfahren von Beamtinnen und Beamten
- Auswirkungen auf bestehende Beamtenverhältnisse
- Hinweise für die Praxis