Anfang 2022 hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) den grundlegend überarbeiteten Standard zur Beurteilung des Vorliegens von Insolvenzeröffnungsgründen (IDW S 11) endgültig verabschiedet. Die Neufassung enthält in erster Linie zahlreiche Aktualisierungen auf Basis der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzgebung, wie bspw. die Anpassung des Prognosezeitraums für § 18 und § 19 InsO. In einem wesentlichen Punkt weicht der IDW S 11 jedoch von der Rechtsprechung des BGH ab – und zwar bei der für die Praxis entscheidenden Frage der Berechnung der Zahlungsunfähigkeit.
Kurz zusammengefasst:
Indem kostenlosen Fachbeitrag aus ZInsO FOKUS – Außergerichtliche Sanierung und Restrukturierung erläutern Sebastian Philipp und Christian Säuberlich worin der Unterschied zwischen IDW und BGH liegt und was dies für die Praxis bedeutet.
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