Anders als das Arbeitsverhältnis beruht das Beamtenverhältnis nicht auf einem Austausch von Leistung und Gegenleistung, sondern gestaltet sich als ein besonderes öffentlich-rechtliches Dienst- und Treueverhältnis aus.

Das Alimentationsprinzip als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums im Sinne des Art. 33 Abs. 5 besitzt Verfassungsrang. Es greift den oben genannten Gedanken auf und gewährt eine durchgehende Besoldung gerade nicht als Bestandteil eines Leistungsverhältnisses. Die Auswirkungen werden im Whitepaper praxisnah erläutert.


Eike Ziekow

Herr Ziekow ist Regierungsdirektor und hauptamtlich Lehrender an der Hochschule des Bundes. Er ist auch Autor der eGovPraxis Personal im Beamtenrecht NRW. 

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