Das Mitteilungsverfahren nach § 146a AO über den Einsatz oder die Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems steht entsprechend dem BMF-Schreiben vom 28. Juni 2024 seit dem 1. Januar 2025 zur Verfügung.
Ab sofort müssen Kassen elektronisch gemeldet werden - dabei gelten folgende Fristen:
Kassensysteme – Mitteilung für
- vor dem 01.07.2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme bis zum 31.07.2025
- nach dem 01.07.2025 angeschaffte elektronische Aufzeichnungssysteme innerhalb eines Monats nach Anschaffung
- nach dem 01.07.2025 außer Betrieb genommene elektronische Aufzeichnungssysteme innerhalb eines Monats nach Außerbetriebnahme
EU-Taxameter und Wegstreckenzähler – Mitteilung für
- vor dem 01.07.2025 angeschaffte EU-Taxameter und Wegstreckenzähler oder mit TSE ausgerüstete Systeme bis zum 31.07.2025
- nach dem 01.07.2025 angeschaffte EU-Taxameter und Wegstreckenzähler oder mit TSE ausgerüstete Systeme innerhalb eines Monats nach Anschaffung/Ausrüstung
- nach dem 01.07.2025 außer Betrieb genommene EU-Taxameter und Wegstreckenzähler innerhalb eines Monats nach Außerbetriebnahme
- Systeme ohne TSE bis zur Implementierung TSE bzw. längstens für Zeitraum der Nichtbeanstandung nicht zu melden
- Systeme, die vor dem 01.07.2025 endgültig außer Betrieb genommen wurden und nicht mehr in Betrieb sind, müssen nur gemeldet werden, wenn ihre Anschaffung bereits gemeldet wurde
- EU-Taxameter und Wegstreckenzähler ohne TSE sind bis zur Implementierung der TSE bzw. längstens für den Zeitraum der Nichtbeanstandung (BMF-Schreiben vom 13. Oktober 2023) nicht zu melden
Die Mitteillungen kann Ihre Steuerkanzlei oder auch Ihr Mandant über Elster abgeben. Noch komfortabler geht es mit ADDISON Compliance Online | Modul Kassenmeldung.
Das Software-Modul Kassenmeldung ermöglicht es Ihnen u. a.
- Alle Mandanten ohne Vorabprüfung informieren
Laden Sie alle Mandanten zur Kassenmeldung ein. Eine entsprechende E-Mail-Vorlage informiert über die gesetzlichen Vorgaben und bietet direkt die Möglichkeit, eine Statusrückmeldung zu geben. Soweit keine elektronischen Aufzeichnungssysteme vorliegen bzw. der Mandant die Mitteilung bereits über einen anderen Weg übermittelt hat, ist der Vorgang mit der Statusrückmeldung erledigt.
- Kassenmeldung durch den Mandanten oder die Kanzlei durchführen
Sie können flexibel entscheiden, ob die Kassenmeldung durch den Mandanten oder die Kanzlei selbst erfolgt. Über unsere Kollaborationsplattform ADDISON OneClick kann Ihr Mandant alle notwendigen Daten zu seinen elektronischen Aufzeichnungssystemen erfassen, u. a. Hersteller und Typ, Seriennummer, technische Sicherheitseinrichtung (TSE) und Datum der Inbetriebnahme.
- Datenvalidierung
Die Datenvalidierung stellt sicher, dass die durch Sie bzw. Ihren Mandanten erfassten Daten korrekt sind und die Kassenmeldung erfolgreich an ELSTER übermittelt werden kann.
- Erinnerungsservice
Die einmalige Meldung der elektronischen Aufzeichnungssysteme ist nicht ausreichend. Jedes neue System bzw. jedes System, das außer Betrieb genommen wird, ist zu melden. Die Meldung muss immer für die gesamte Betriebsstätte erfolgen. Unser Erinnerungsservice erinnert Ihre Mandanten immer wieder an die Mitteilungsverpflichtung, der dann direkt in ADDISON OneClick nachgegangen werden kann.
Weitere Module von ADDISON Compliance Online
Zusätzlich zum neuen Modul Kassenmeldung und der im letzten Jahr bereitgestellten Risikoanalyse Geldwäschegesetz bietet Ihnen ADDISON Compliance Online noch weitere Funktionen, die ebenfalls ab 1. Juli 2025 verfügbar sind:
Stammdatenprüfung
Eine vollständige und aktuelle Datenbasis ist Voraussetzung für die effiziente Nutzung der Module zur Kassenmeldung und Verfahrensdokumentation. Mandanten können in einem benutzerfreundlichen Self-Service-Prozess ihre Stammdaten, Kontaktdaten und weitere relevante Informationen prüfen, aktualisieren und ergänzen. Sie können die Eingaben anschließend sichten und freigeben.
Verfahrensdokumentation
Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben und ergibt sich aus den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und Aufbewahrung (GoBD) sowie den §§ 145 und 146 der Abgabenordnung (AO). Ziel der Verfahrensdokumentation ist, sämtliche buchhalterischen und steuerrelevanten Abläufe eines Unternehmens nachvollziehbar und transparent zu dokumentieren.
Mit ADDISON Compliance Online erstellen Kanzleien und Mandanten die Verfahrensdokumentation einfach, digital und rechtssicher. Die Lösung führt mithilfe standardisierter und vorgefertigter Fragebögen durch die einzelnen Themenbereiche. Auf Basis der Antworten generiert ADDISON Compliance Online automatisch eine vollständige Dokumentation. Änderungen werden versioniert und nachvollziehbar archiviert. Somit bietet das Modul Verfahrensdokumentation langfristige Rechtssicherheit und gewährleistet, dass gesetzliche Anforderungen stets erfüllt bleiben.