Steuern und Buchhaltung05 Mai, 2025

Verfahrensdokumentation nach GoBD: Was Steuerkanzleien jetzt wissen sollten

Andreas Göpfert – Diplom-Kaufmann, Kunden- und Marktexperte für die Steuerbranche - gibt einen kompakten Überblick über die Bedeutung und die Anforderungen der Verfahrensdokumentation sowie die Rolle der Steuerkanzleien bei deren Umsetzung. 
 

Frage: Was versteht man unter einer Verfahrensdokumentation?
 

Antwort: Die Verfahrensdokumentation ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme, die für alle Unternehmen gilt, auch für Kleinunternehmer. Sie regelt die Erfassung, Verarbeitung und Archivierung digitaler Belege sowie die zugehörigen Verantwortlichkeiten, Verfahren und eingesetzten Systeme.

Frage: Für wen ist die Verfahrensdokumentation verpflichtend?
 

Antwort: Die Verfahrensdokumentation ist gesetzlich vorgeschrieben, weil das Finanzamt dies verlangt – und zwar für alle Unternehmen, die Eingangsrechnungen empfangen und Ausgangsrechnungen erzeugen. Diese Pflicht ergibt sich aus §§145, 146 AO. 

Frage: Was passiert, wenn ein Unternehmen keine Verfahrensdokumentation hat? 

Antwort: Fehlt die Verfahrensdokumentation, kann das bei einer Betriebsprüfung folgende Konsequenzen haben: 

  • Es kann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet werden. 
  • Der Steuerberater kann schadensersatzpflichtig werden, wenn er seine Aufklärungspflicht absichtlich oder grob fahrlässig verletzt – zum Beispiel, wenn er nur mündlich informiert und dafür keinen Nachweis hat. 
  • Die Buchhaltung kann verworfen werden.
  • Das Finanzamt darf Einnahmen schätzen, was oft zu höheren Steuerforderungen führt. 

Hinweis: Die Haftung des Steuerberaters kann auch dann eintreten, wenn er nicht vorsätzlich, sondern leichtfertig handelt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn er über die Pflicht zur Verfahrensdokumentation lediglich mündlich informiert und es versäumt, die Aufklärung nachvollziehbar zu dokumentieren.  

Frage: Was ist die Rolle der Steuerkanzleien?
 

Antwort: Steuerberater müssen ihre Mandanten auf die Pflicht zur Verfahrensdokumentation hinweisen. Sie müssen sie nicht selbst erstellen, können aber mit wenig Aufwand unterstützen – und dabei eine wertvolle Zusatzleistung anbieten.

Strukturierte sture Prozesse bei der Verfahrensdokumentation entlasten das Kanzleiteam, bieten Mandanten echten Mehrwert und erhöhen die Rechtssicherheit. Sturheit bringt Sicherheit.
Experten-Tipp von Andreas Göpfert

Frage: Welche Inhalte umfasst eine Verfahrensdoku? 


Antwort: Sie beschreibt z. B.: 

  • Wie Belege eingescannt oder digital empfangen werden 
  • Wie sie abgelegt, geprüft, gespeichert und archiviert werden 
  • Welche Software und Technik verwendet werden 
  • Wer im Unternehmen was dabei macht - und das muss nicht nur aufgeschrieben, sondern auch tatsächlich so umgesetzt werden. 

Frage: Was bringt die softwaregestützte Erstellung der Verfahrensdokumentation? 


Antwort: Mit digitaler Unterstützung (z. B. durch Compliance Online) lässt sich die Verfahrensdokumentation einfacher, schneller und fehlerfrei erstellen – selbst ohne spezielles Fachwissen. Das spart Zeit und gibt Sicherheit. 

Frage: Was sind die Vorteile einer Verfahrensdokumentation für Unternehmen? 


Antwort: 

  • Gut vorbereitet auf Betriebsprüfungen 
  • Höhere Ausfallsicherheit (z. B. bei Krankheit von Mitarbeitenden) 
  • Höherer Unternehmenswert durch klare, saubere Prozesse
  • Weniger Fehler – mehr Klarheit und Struktur im Arbeitsalltag 

Fazit: Verfahrensdokumentation – Win-Win für beide Seiten 

Die Steuerkanzlei erweitert Ihren Service für ihre Mandanten, indem sie bei der Erstellung der Verfahrensdoku unterstützt. Das Unternehmen, das zur Verfahrensdokumentation verpflichtet ist, spart sich unverhältnismäßig hohe Kosten, da keine aufwendigen Abstimmungen zwischen Steuerkanzlei und Mandanten notwendig sind. 

Andreas Göpfert
Kunden- und Marktexperte für die Steuerbranche Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland GmbH
Er ist Diplom-Kaufmann und auf die strategische Evaluierung normgebender Rahmenbedingungen sowie auf die Betreuung übergreifender fachlicher Standards spezialisiert. Zudem ist er Mitglied in diversen Standardisierungsgremien.
 
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