Möglichkeit der Weiterbelastung mandatsbezogener IT-Kosten
Durch die Zunahme elektronischer Meldeverfahren, aber auch durch den Wunsch nach digitaler Zusammenarbeit zwischen Steuerberater und Mandanten ergeben sich für die Kanzlei steigende, mandats-spezifische Kosten, für die in der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) derzeit kein direkter Gebührenausgleich definiert ist.