Das Verkürzungsgesetz 2020 ist in der Praxis angekommen. Durch Nachholeffekte befinden sich die Verfahrenszahlen aktuell auf einem sehr hohen Niveau. Auch erste praktische Erfahrungen zu den neuen §§ 295a, 35 Abs.3 InsO liegen vor. Schwierigkeiten bereiten nach wie vor und immer wieder Forderungsanmeldungen gemäß § 302 InsO sowie der Dauerbrenner § 14 Abs.1 S.2 InsO (sog. „Weiterlaufenlassen“).
Verkürzungsgesetz 2020 - Themen des Online-Seminars:
- Änderungen im Überblick und praktische Relevanz
- Umgang mit den „neuen“ Formularen
Insbesondere: Die neuen §§ 295a, 35 Abs.3 InsO - Ausgewählte Fragen zur Privatinsolvenz
- Umgang mit Anmeldungen gemäß § 302 InsO
- Weiterlaufende Gläubigeranträge, § 14 Abs.1 S.2 InsO