Inhalt des Online-Seminars
Bei der Abwicklung von Bauverträgen (sei es ein Einheitspreis- oder Pauschalpreisvertrag) ist in der Regel der ursprünglich vereinbarte Preis nicht identisch mit der später aufgestellten Abrechnungssumme. Insoweit stellt der Bauvertrag lediglich den rechtlichen Rahmen dar, innerhalb dessen es zu Änderungen der Leistung, Mengenabweichungen, Zusatzleistungen oder auch geänderten Bauzeiten kommen kann.
Das Online-Seminar zeigt hierbei zum einen die Grundsätze auf, die für sog. Nachtragsleistungen neben den Regelungen der VOB/B auch in dem seit 01.01.2018 geltenden Bauvertragsrecht des BGB bestehen und wie sie sich voneinander unterscheiden. Daneben werden die jüngsten Leitentscheidungen des BGH zur Preisfortschreibung vorgestellt und eine Einordnung im Hinblick auf die Zukunft der Preisbildung bei Nachträgen in VOB-Verträgen vorgenommen. Ergänzend hierzu wird die jüngste Rechtsprechung zum sog. Entschädigungsanspruch nach § 642 BGB bei Bauablaufstörungen vorgestellt.