HOAI Reform
Recht & Verwaltung16 September, 2021

Befragung zum Reformbedarf der HOAI

Was ist die Rolle des Planers im 21. Jahrhundert und wie können Planungsleistungen angemessen vergütet werden? Antworten darauf soll eine aktuelle Befragung der TU Braunschweig zur Schärfung des HOAI-Reformbedarfs liefern.

Sophia Nadine Behrens; Univ.-Prof. Dr.-Ing. Patrick Schwerdtner


Bei der HOAI, die in ihrer neuen Fassung zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist, handelt es sich weder um eine grundsätzliche Novelle noch um eine Reform. Die HOAI wurde lediglich „minimalinvasiv“ angepasst. Auch die Honorartafeln blieben bei dieser Überarbeitung unverändert. Die darin enthaltenen Mindest- und Höchstsätze sind jedoch nicht mehr verbindlich, sondern dienen als Honorarorientierung.

Die Folgen der Gesetzesnovelle wurden in der Gesetzesbegründung gemäß § 44 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien gestellt. Dies erfolgte in Bezug auf die HOAI 2021 in einer recht kurz gehaltenen Stellungnahme. Unter anderem könnte dies dem Zeitdruck zur Anpassung der HOAI im Sinne der Herstellung einer eindeutigen Rechtslage geschuldet gewesen sein.

Zu den weiteren Auswirkungen auf das Preisniveau heißt es in der Gesetzesbegründung zur HOAI 2021: „Auswirkungen auf das Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten.“ Eine tiefergehende Erklärung erfolgte offenkundig nicht.

Prüfung der beabsichtigten Wirkungen

In der Begründung zum Gesetzesentwurf wäre in diesem Zusammenhang durch das federführende Ressort festzulegen, ob und nach welchem Zeitraum zu prüfen ist, inwiefern die beabsichtigten Wirkungen erreicht worden sind, ob die entstandenen Kosten in einem angemessenen Verhältnis zu den Ergebnissen stehen und welche Nebenwirkungen eingetreten sind.

In Bezug auf die HOAI scheint das im Interesse derer zu sein, die die Honorarordnung anwenden. Allerdings wurden und werden entsprechend der Gesetzesbegründung keine Evaluierungen durchgeführt, da die Verordnung lediglich der Umsetzung der Vorgaben des Urteils des EuGH dient.

Weitergehende Reform bei den Planungsleistungen

Nicht nur im Arbeitskreis IV des 8. Deutschen Baugerichtstages 2021 wurde deutlich, dass die Regelungen zu den Inhalten der Planungsleistungen einer weitergehenden Reform bedürfen. Neben den aktuellen Trend- und Zukunftsthemen Digitalisierung und Nachhaltigkeit wurden Planungsinhalte diskutiert, die vielfach von Architekt:innen und Ingenieur:innen erfüllt werden, aber in der HOAI nicht geregelt sind.

Hierzu zählen bspw. Leistungen der sog. „Zielfindungsphase“, des Bauens im Bestand und der Brandschutzplanung. Die Reaktionen der Planungsbeteiligten (z. B. Aktionen der Bundesarchitektenkammer) zeigen die Sorge der Architekt:innen und Ingenieur:innen, dass die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen – insbesondere bei einer schlechten Marktsituation – sinken könnten.

HOAI – abschaffen, europaweit vereinheitlichen, erweitern oder neues Konzept?

Die oben genannten Beispiele belegen, dass sich die HOAI bzw. die Anforderungen an die Planungsleistungen und deren Vergütung in einem Umbruch befinden. Was die Folgen des Außerkrafttretens des verbindlichen Preisrechts sind, wird sich erst in der Zukunft rückblickend zeigen.

Erste Hinweise hinsichtlich des Reformbedarfs soll eine Befragung der Betroffenen aus der Bau- bzw. Planungspraxis liefern. Das Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb der Technischen Universität Braunschweig führt diese umfassende Befragung zur HOAI durch.

Der Fragebogen richtet sich an Unternehmen bzw. Personen, die an der Planung von Bauvorhaben in Deutschland beteiligt sind (Bauherr:innen, Projektsteuernde und Planende). Zur Beantwortung der 28 Fragen werden lediglich 10 bis 15 Minuten benötigt.

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Zum Fragenbogen

Autoren

Dipl.-Ing. Sophia Nadine Behrens
Sophia Behrens/TU Braunschweig
Dipl.-Ing. Sophia Nadine Behrens ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Bauwirtschaft und Baubetrieb der TU Braunschweig. 
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Patrick Schwerdtner
Patrick Schwerdtner/TU Braunschweig
Univ.-Prof. Dr.-Ing. Patrick Schwerdtner ist Leiter der Professur für Bauwirtschaft und Baubetrieb der TU Braunschweig sowie Geschäftsführender Gesellschafter der CEM Consultants Prof. Wanninger + Comp. GmbH.

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