ADDISON DSGVO Comfort

Das DSGVO-Dashboard ist der zentrale Zugriffspunkt für alle Fragen, die den Schutz der personenbezogenen Daten sowie die wesentlichen Themen rund um die DSGVO betreffen. Mit eigener Benutzerberechtigung (zum Beispiel für die von Ihnen mit dem Datenschutz beauftragte Person) können von diesem Dashboard aus Auskunftsersuchen bearbeitet und Datenbestände zur Datenlöschung identifiziert werden. Das alles, ohne in dem jeweiligen Produktivsystem verschiedene Auswertungen aufzurufen bzw. spezifische Kenntnisse dieser Systeme zu haben. Darüber hinaus finden Sie Mustervorlagen für das gemäß Art. 30 DSGVO erforderliche Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten mit vorausgefüllten Inhalten zu unseren Softwareprodukten im Bereich Finanzbuchhaltung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnung. Das Produkt wird bei künftigen gesetzlichen Änderungen und Anforderungen stetig und bedarfsgerecht weiterentwickelt (z. B. Funktionen zur Datenausgabe/-portabilität). 

Bis zum 25.05.2018 ist das unternehmerische Datenschutzmanagement an die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) anzupassen und in der Folge weiterzuentwickeln. Die Verordnung enthält neue Vorschriften, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu beachten sind. Sind Anforderungen bis dahin nicht erfüllt, können gravierende Sanktionen verhängt werden. Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen, um die Anforderungen in den relevanten Bereichen zu erfüllen. Beim Einsatz unserer Softwareprodukte ADDISON Finanzbuchhaltung (bei der Verwendung von Personenkonten) sowie ADDISON Lohn- & Gehaltsabrechnung werden personenbezogene Daten verarbeitet, die unter diese Verordnung fallen. Unser neues Programm DSGVO-Dashboard stellt Ihnen komfortable Unterstützungsfunktionen zur Erfüllung der Anforderungen zentral zur Verfügung.

Erfüllung von Auskunftsrechten betroffener Personen


Mit wenigen Klicks können Auskunftsersuchen erfüllt und die Antworten mit einem präsentierbaren Dokument ausgehändigt werden. Dabei haben Sie die Wahl zwischen einer Kurz- und einer Langfassung. Damit zeigen Sie gegenüber Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern, dass Sie Vorkehrungen getroffen haben, um diese Anforderungen der DSGVO erfüllen zu können.

Die Pflicht zur Datenlöschung und das „Recht auf Vergessenwerden“


Nach Art. 17 DSGVO ergibt sich eine Löschpflicht beispielsweise dann, wenn der Zweck der Datenverarbeitung weggefallen ist, der Betroffene seine Einwilligung widerruft oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden. Im Rahmen der Finanzund Lohnbuchhaltung fällt der Verarbeitungszweck vieler Datenbestände beispielsweise dann weg, wenn die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind und nicht andere gesetzliche Gründe eine weitere Aufbewahrung erfordern. Über das DSGVO-Dashboard werden Datenbestände aus der Finanzbuchhaltung sowie der Lohn- und Gehaltsabrechnung identifiziert, bei denen die gesetzlichen Fristen abgelaufen sind. Eine komfortable Löschfunktion nach DIN 66398 werden wir Ihnen im Rahmen der Weiterentwicklung zur Verfügung stellen.

Ihr Nutzen

 

  1. Erfüllung von Anforderungen der DSGVO
  2. Zentrales Dashboard mit eigener Benutzerberechtigung
  3. Vorlagen für notwendige Verarbeitungsverzeichnisse beim Einsatz unserer Softwaremodule Finanzbuchhaltung und/oder Lohn- & Gehaltsabrechnung (Art. 30 DSGVO)
  4. Einfache Erfüllung von Auskunftsersuchen betroffener Personen (Art. 15 DSGVO)
  5. Einfache Identifizierung von löschpflichtigen Daten

Weitere Angebote zur DSGVO

Für einen Gesamtüberblick der Anforderungen zur DSGVO bieten wir Ihnen eine Online-Schulung mit einem hochkarätigen Experten. Informationen erhalten Sie auf ADDISON Akademie.
 
Für Mitarbeiter im Unternehmen, die mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen, bestand schon bisher eine Unterweisungspflicht. Mit der Einführung der DSGVO werden Versäumnisse generell stärker sanktioniert. Nutzen Sie unser E-Learning-Angebot „Datenschutz- und Informationssicherheit“, das sich an alle Mitarbeiter im Unternehmen richtet – so können Sie dieser Verpflichtung nachkommen und per Zertifikat den Nachweis darüber führen. Und das Ganze bequem online.
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Hinweise

Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden sind derzeit bemüht, einheitliche Sichtweisen der neu geregelten Grundlagen und Anforderungen an den Datenschutz auf europäischer Ebene zu erzielen. Die weiteren gesetzlichen Änderungen von DSGVO und BDSG und dazu ergehende Leitlinien und Empfehlungen werden wir bei der Weiterentwicklung in unserer Softwarelösung kontinuierlich berücksichtigen. Das DSGVO-Dashboard ermöglicht komfortable Hilfe bei Erfüllung der Anforderungen der DSGVO im Rahmen des Einsatzes unserer Softwarelösungen ADDISON Finanzbuchhaltung und/oder Lohn- & Gehaltsabrechnung. Es hat nicht den Anspruch, alle gesetzlichen Anforderungen im Rahmen von DSGVO/ BDSG in Ihrem Unternehmen abzudecken. Wir empfehlen grundsätzlich, sich über die unternehmensspezifischen Anforderungen, die sich aus der DSGVO ergeben, zu informieren. Zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht im Unternehmen sind neben der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten weitere Dokumentationen notwendig (z. B. Vorhandensein von Einwilligungen, Ordnungsmäßigkeit der Verarbeitung, Ergebnis von Datenschutz-Folgenabschätzungen).

Das erforderliche Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten


Beim Einsatz unserer Softwarelösungen für die Finanzbuchhaltung und/oder Lohn- und Gehaltsabrechnung werden personenbezogene Daten verarbeitet (in der Finanzbuchhaltung dann, wenn Personenkonten verwendet werden und natürlich bei der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten im Lohn). Nach Art. 30 DSGVO ist daher ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen, das wesentliche Angaben der eingesetzten Verfahren enthalten muss. Dazu gehören u. a. Zwecke der Verarbeitung und eine Beschreibung der Kategorien der personenbezogenen Daten. Mit dem DSGVO-Dashboard erhalten Sie Muster für die Erstellung Ihres Verzeichnisses zu den Verarbeitungstätigkeiten mit bereits vorausgefüllten Inhalten zu unseren Softwareprodukten. Das spart Ihnen viel Zeit und Geld.

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