Hinweise
Die Datenschutz-Aufsichtsbehörden sind derzeit bemüht, einheitliche Sichtweisen der neu geregelten Grundlagen und Anforderungen an den Datenschutz auf europäischer Ebene zu erzielen. Die weiteren gesetzlichen Änderungen von DSGVO und BDSG und dazu ergehende Leitlinien und Empfehlungen werden wir bei der Weiterentwicklung in unserer Softwarelösung kontinuierlich berücksichtigen. Das DSGVO-Dashboard ermöglicht komfortable Hilfe bei Erfüllung der Anforderungen der DSGVO im Rahmen des Einsatzes unserer Softwarelösungen ADDISON Finanzbuchhaltung und/oder Lohn- & Gehaltsabrechnung. Es hat nicht den Anspruch, alle gesetzlichen Anforderungen im Rahmen von DSGVO/ BDSG in Ihrem Unternehmen abzudecken. Wir empfehlen grundsätzlich, sich über die unternehmensspezifischen Anforderungen, die sich aus der DSGVO ergeben, zu informieren. Zur Erfüllung der Rechenschaftspflicht im Unternehmen sind neben der Erstellung des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten weitere Dokumentationen notwendig (z. B. Vorhandensein von Einwilligungen, Ordnungsmäßigkeit der Verarbeitung, Ergebnis von Datenschutz-Folgenabschätzungen).
Das erforderliche Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
Beim Einsatz unserer Softwarelösungen für die Finanzbuchhaltung und/oder Lohn- und Gehaltsabrechnung werden personenbezogene Daten verarbeitet (in der Finanzbuchhaltung dann, wenn Personenkonten verwendet werden und natürlich bei der Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten im Lohn). Nach Art. 30 DSGVO ist daher ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen, das wesentliche Angaben der eingesetzten Verfahren enthalten muss. Dazu gehören u. a. Zwecke der Verarbeitung und eine Beschreibung der Kategorien der personenbezogenen Daten. Mit dem DSGVO-Dashboard erhalten Sie Muster für die Erstellung Ihres Verzeichnisses zu den Verarbeitungstätigkeiten mit bereits vorausgefüllten Inhalten zu unseren Softwareprodukten. Das spart Ihnen viel Zeit und Geld.