Neue Regeln zu Nebentätigkeiten und zur Meldung besonderer Vorkommnisse Rechtsänderung der Lehrerdienstordnung (LDO)

von: Maximilian Pangerl, Staatsministerium für Unterricht und Kultus, München

Mit Wirkung zum 1. Januar 2025 sind zwei Änderungen der Lehrerdienstordnung in Kraft getreten, die außergewöhnlich praxisrelevant sind. Zum einen wurden die neuen Regelungen zum Nebentätigkeitsrecht aus der Änderung des Bayerischen Beamtengesetzes im Rahmen des ersten bayerischen Modernisierungsgesetzes übernommen, zum zweiten wurden die Regelungen betreffend die Meldung besonderer Vorkommnisse an Schulen aktualisiert. Das folgende Dossier bietet Ihnen einen umfassenden Überblick über die neuen Regelungen. Lassen Sie sich von praxisnahen Lösungen und wertvollen Einblicken inspirieren. Neugierig geworden? Dann lesen Sie gerne weiter! Füllen Sie das nebenstehende Formular aus um sich das Whitepaper kostenlos herunterzuladen. 

Mehr zu diesem Thema:

Für detaillierte Informationen und weiterführende Erläuterungen empfehlen wir das Werk »Dienstrecht für Schulen in Bayern«

Der Kommentar bietet eine tiefgehende Analyse und praxisnahe Lösungen für die Schulverwaltung.


Bildnachweis: Rymden/stock.adobe.com
Back To Top