Was ändert sich alles beim BauGB?
Insbesondere die Erfordernisse des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bestimmen die aktuellen Gesetzesinitiativen und Novellierungen der einschlägigen Regelwerke. Dies wird auch in der aktuellen Überarbeitung der BauO NRW 2018 deutlich. Das Zweite Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 trat zum 01.01.2024 in Kraft. Laut der Einleitung zum entsprechenden Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung geht es hierbei vor allem um den beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und benötigten Wohnungsbaus sowie um die Stärkung nachhaltiger Bauweisen und um Änderungen in der Bauvorlageberechtigung. Wolfgang Hanne, Städt. Verwaltungsrat a. D., geht dabei auf folgende Punkte im Detail ein:
- Maßnahmen zur Einsparung von CO2-Gebäudeemissionen und zur Beschleunigung des weiteren Ausbaus erneuerbarer Energien
- Maßnahmen zur Förderung des nachhaltigen Bauens
- Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung des weiteren Mobilfunkausbaus
- Ausbau des Wohnungsbaus und Erleichterung der Nachverdichtung
- Maßnahmen zur Erleichterung und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren
- Ersetzung des Erfordernisses der Schriftform durch Textform
- Weitere Modifizierung der Abweichungsvorschrift
- Ausweitung der erforderlichen Beteiligung Dritter im Baugenehmigungsverfahren
- Einführung der kleinen Bauvorlageberechtigung