Digitalisierung: Was bedeutet dies konkret für das Baurecht?

Mittlerweile ist die Digitalisierung am Bau angekommen. Dazu gehört auch das Arbeiten nach BIM, was eine Vielzahl von Vorteile für alle Akteure enthält. Aber was genau bedeutet dies z.B. bei der Vertragsgestaltung? Lässt sich dies einfach so mit der deutschen Rechtsordnung vereinbaren? Rechtsanwalt Prof. Dr. Klaus Eschenbruch und Dr. Inga Maaske zeigen auf, was dieser Schritt für Herausforderungen mit sich bringt und wie man diese meistert.

Alle Schwerpunkte des Fachbeitrags auf einen Blick

  • Digitalisierung als Aufgabe der Vertragsgestaltung und Vergabe
  • Digitalisierung – Nicht ohne Datenschutz Vertragsauslegung
  • Digitalisierung und der Bauprozess

Die Autoren des Fachbeitrags

Prof. Dr. Klaus Eschenbruch

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Fachanwalt für Steuerrecht bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Düsseldorf. Herausgeber der Fachbücher „Projektmanagement und Projektsteuerung“, 5. Auflage 2021 und „Bauvertragsmanagement“, 1. Auflage 2017 sowie Mitherausgeber des Handbuchs „BIM und Recht“, 2. Auflage 2019 (alle im Werner Verlag erschienen).

 

Dr. Inga Maaske

Als Rechtsanwältin bei Kapellmann und Partner Rechtsanwälte mbB in Düsseldorf berät sie Unternehmen in allen Fragen des Datenschutzrechts und Datenrechts. Zudem begleitet sie Mandanten bei technologiegestützten Projekten, insbesondere im Bereich Smart Building und BIM. Darüber hinaus berät Dr. Maaske in den Bereichen des privaten Baurechts, Architektenrechts und im Projektentwicklungs- und Projektsteuerungsrecht


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