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Recht & Verwaltung16 Juni, 2021

Pflichtteilsansprüche effektiv durchsetzen

von Ulf Schönenberg-Wessel, Fachanwalt für Erbrecht

Kommt es zum Erbfall, kann die Aufteilung des Nachlasses aufgrund der Erbeinsetzung per Testament oder gemäß der gesetzlichen Erbfolge erfolgen. Entsprechend wird das Vermögen nach den Wünschen des Erblassers oder nach den gesetzlichen Vorschriften aufgeteilt.

Pflichtteilsberechtigte, also Nichterben mit Anspruch auf einen Pflichtteil nach § 2314 BGB müssen dagegen Ihre Ansprüche gegenüber dem Erben oder der Erbengemeinschaft durchsetzen. Diese Durchsetzung kann sich mitunter schwierig und langwierig gestalten.

Voraussetzungen Nachlassverzeichnis

Voraussetzung für die Geltendmachung des Pflichtteilanspruchs ist zunächst die genaue Kenntnis des Nachlasses, aus dem sich die Höhe des Anspruchs ergibt. Hierfür steht dem Pflichtteilsberechtigten ein sehr weit zu verstehender Auskunftsanspruch zu.

Dieser umfasst alle zum realen Nachlass gehörenden Gegenstände und Vermögenswerte, welche in das Verzeichnis aufzunehmen sind.  Auch über den sogenannten fiktiven Nachlass ist Auskunft zu erteilen.

Amtliches (notarielles) Bestandsverzeichnis

Neben dem privaten Nachlassverzeichnis kann der Pflichtteilberechtigte zur besseren Durchsetzung seines Anspruchs auch von dem Erben die Errichtung eines amtlichen (notariellen) Bestandsverzeichnisses verlangen. Durch die Mitwirkung des Notars als besonders zuverlässige und rechtskundige Person soll ein höherer Grad an Richtigkeit und Genauigkeit des Verzeichnisses gewährleistet werden.

Anforderungen an das Nachlassverzeichnis

Naturgemäß sind auch die Anforderungen an ein notarielles Nachlassverzeichnis höher als diejenigen, die an ein privates Verzeichnis gestellt werden. So darf sich der Notar nicht auf die bloße Wiedergabe der Angaben des Erben und die Beurkundung derselben beschränken. Selbst wenn er alle Informationen auf Schlüssigkeit geprüft und den Erben über seine Pflicht zur vollständigen und wahrheitsgemäßen Auflistung belehrt hat, ist er zur eigenständigen Feststellung der Vollständigkeit verpflichtet.

Wie der Notar dieser Anforderung gerecht wird und was darüber hinaus bei der Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen zu beachten ist, erfahren Sie in unserem vertiefenden Fachbeitrag.

Autor

Ulf Schönenberg-Wessel

Ulf Schönenberg-Wessel

Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Sozialrecht
Fachanwalt für Versicherungsrecht
Testamentsvollstrecker (DVEV)
Vorsorgeanwalt

Bildnachweis: Mihacreative/stock.adobe.com
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