Mit dem am 01.01.2021 in Kraft getretenen „Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG)“ wurden neben der Überarbeitung der Insolvenzgründe und -antragspflichten auch die Regelungen zur (vorläufigen) Eigenverwaltung einer grundlegenden Überarbeitung unterzogen. In diesem Online-Seminar blickt Herr Sämisch mit Ihnen auf die Historie des Eigenverwaltungsrechts und stellt Ihnen den Einfluss der ESUG Evaluation auf das neue Eigenverwaltungsrecht und die grundlegenden Neuregelungen vor.
Es erwarten Sie unter anderem diese Themen:
- Höhere Eingangsvoraussetzungen
- geringere Möglichkeiten der Aufhebung der Eigenverwaltung
- Pflichten des Schuldners und seiner Berater
- Pflichten des Sachwalters
- Aufgaben des Gerichtes in der Eigenverwaltung
- Exkurs: Unabhängigkeit des mitgebrachten Sachwalters
- Aufhebung des Verfahrens
- angepasste Vergütung des (vorl.) Sachwalters
- Checklisten für Gericht, Sachwalter, Berater / Schuldner