Das Rechtsanwaltsmandat im Bauträgerrecht kennt 3 Zeitstadien:
Der erste Zeitraum ist der Zeitraum vor Beurkundung des notariellen "Kaufvertrages" und es stellt sich für Erwerber die Frage, inwiefern Einfluss auf den vorformulierten Serienentwurf des Bauträgers genommen werden kann. Im Seminar besteht Gelegenheit sich mit dem Grundbuchrecht, Liegenschaftsrecht und Immobiliarsachenrecht vertraut zu machen. Zudem kann kurz auf die einzelnen Regelungsinhalt einer Bauträgervertragsurkunde Bezug genommen werden.
Der zweite Zeitraum liegt in der Bauerrichtungsphase und hier stellt sich die Frage nach Zahlungen und Fälligkeit von Abschlagsrechnungen, der Absicherung des Erwerbers für den Fall des Steckenbleibens der Bauerrichtung ohne vertiefte Aspekte der Bauträgerinsolvenz.
Der dritte Zeitraum betrifft sachlich vor allem die Handhabung von Mängeln, Abnahme und Übergabe und die Geltendmachung von Mängelrechten des Hauserwerbers oder nach dem WEG auch des Erwerbers von Wohnungseigentum. Für die Beratung und Vertretung des Bauträgers steht die Zahlung und die Abwehr von Ansprüchen im Vordergrund.