Recht & Verwaltung23 Januar, 2018

Die aktuelle beA-Debatte sinnvoll nutzen, um Digitalisierung des Rechtssystems voranzubringen

Ralph Vonderstein, Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereichs Legal Software bei Wolters Kluwer Deutschland, bezieht Position zur aktuellen Diskussion um die Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA).

Das besondere elektronische Anwaltspostfach – kurz „beA“ – steht in der Kritik, und damit auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Vordergründig geht es hierbei um Sicherheitsmängel: Zum einen ist tatsächlich keine „Ende-zu-Ende“-Verschlüsselung der zu übertragenen Daten gegeben, da ein sogenanntes „Hardware Security Modul“ (HSM) dazwischengeschaltet, das eine mögliche Umschlüsselung der Nachrichtenempfänger erlauben soll. Außerdem ist die am Arbeitsplatz des Anwenders einzusetzende und für das beA-Webportal zwingend notwendige Kommunikationskomponente – die „beA Client-Security“ – fehlerhaft und könnte ein potenzielles Einfallstor für Schadprogramme darstellen.

Fest steht, dass die aktuell vorliegende Version des beA sicherlich in dieser Form nicht akzeptabel ist. Die Version 1.0 ist aber letztlich eine Basis, mit der man jetzt sinnvoll umgehen muss. Denn die Einführung eines elektronischen Anwaltspostfachs als wichtiger und grundlegender Teil der Digitalisierung des deutschen Rechtssystems keine Eintagsfliege. Das beA kann vielmehr der Startschuss dieser Entwicklung gewertet werden. Mit der richtigen Vorgehensweise lässt sich so in den kommenden Monaten eine Version 2.0 entwickeln, die den definierten Anforderungen genügt. Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag.

Zudem widmet sich das IT-Experten-Portal Heise Online dem Thema in einem ausführlichen Artikel unter der Überschrift: „Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Deutscher Anwaltverein fragt “beA – Wie geht es weiter?” Lesen Sie hier den Online-Artikel.
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