Finanzen 16 August, 2022

Neue Herausforderungen an die Rechnungslegung multinationaler Konzerne

Neue Herausforderungen an die Rechnungslegung multinationaler Konzerne durch die Veränderung des internationalen Steuerrechts – Auswirkungen der globalen Mindestbesteuerung

Die Bundesrepublik Deutschland verfügt über eines der besten Steuersysteme der Welt. Unter Berücksichtigung aller Aspekte kann das System als leistungsgerecht und fair bezeichnet werden. Die Steuer- und Abgabenquote liegt im internationalen Vergleich im oberen Mittelfeld, gleichwohl ist die Besteuerung von Kapitalgesellschaften in Deutschland im Vergleich mit anderen Ländern hoch. (BMF: Die wichtigsten Steuern im Vergleich, Ausgabe 2022) In der globalen, zunehmend digitalisierten Welt steht das nationale Steuersystem jedoch vor Herausforderungen. Die Steuergestaltung multinationaler, großer Konzerne führt regelmäßig zu einer in Summe geringen Steuer und in manchen Ländern zu einer vollständigen Vermeidung von Steuern. Steuersysteme der Länder werden gegeneinander ausgespielt, man spricht auch von Erosion der Bemessungsgrundlage.

Das „Zwei-Säulen-Projekt“ des Inclusive Frameworks (IF) on BEPS (OECD-Projekt BEPS: Base Erosion and Profit Shifting/Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) wird diese „Unwucht“ im internationalen Steuersystem adressieren und maßgeblichen Einfluss auch auf das Reporting der Konzerne haben

In dieser Reihe von Blogartikeln widmet sich der Autor den geplanten Pflichten, den konkreten Regelwerken und Berechnungen sowie den softwaretechnischen Lösungen der neuen „Globalen Mindestbesteuerung“.

Über welche Problematik sprechen wir denn überhaupt und wie sehen Lösungsansätze aus?


Steuergerechtigkeit ist für uns in Deutschland ein akzeptierter Wert. Seinen Niederschlag findet sie in den Prinzipien der Leistungsfähigkeit sowie der Folgerichtigkeit, die wiederum direkt aus dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland folgen. Politische Debatten wie z.B. das Thema kalte Progression oder Vermögenssteuer haben ihre Begründung in diesen zwei Prinzipien. Wie passt es also moralisch und auf das allgemeine Rechtsempfinden bezogen ins Bild, wenn multinationale, große Konzerne, die nachweislich „leistungsfähig“ sind, international im großen Stil Steuern sparen, sei es auf legalem Wege oder aber auf dem Wege des Steuerdumpings. Die Folgerichtigkeit scheint verletzt zu sein, wenn die Grenzen von Staaten überschritten werden. Unternehmen in der EU haben in den letzten 40 Jahren ihre Abgabenlast halbiert (Quelle: World Inequality Lab). Gründe sind u.A. in den unterschiedlichen Steuersätzen der Länder zu sehen, sondern auch in „Steuerdoping“ (Quelle: Europäische Grüne 2019, Autor Petr Jansky), Lücken in der Ausübung von Doppelbesteuerungsabkommen (Beispiel MC Donalds 2009 – 2013) sowie Tax-Rulings (verbindlicher Steuervorbescheid), transparenter geworden durch die Lux-Leaks 2014. In den Skandal waren 340 Konzerne verstrickt.

Es sind jedoch bei weitem nicht nur die Skandale, die dazu führen, dass Unternehmen durch internationale Steuergestaltung erheblich weniger Steuern zahlen. Lassen Sie mich zwei völlig legale Beispiele erläutern: Finanzierungsgestaltung sowie Lizenzgestaltung. Bei der Finanzierungsgestaltung ist das Prinzip, dass in Deutschland faktisch erheblich weniger Steuern gezahlt wird, indem in einem Niedrigsteuerland (z.B. den Bahamas) eine Gesellschaft gegründet wird, die im Zuge von Finanzierungen Eigenkapital bekommt und dieses Geld als Fremdkapital an die Deutsche Gesellschaft gibt. Zinsen auf diese Finanzierung sind vollumfänglich abzugsfähige Betriebsausgaben, die Dividende hingegen, die die Gesellschaft z.B. auf den Bahamas an die Mutter (EK-Geber) zahlt, ist in den meisten Ländern der Erde steuerfrei. Damit ist der Gewinn in Höhe der gesamten Zinsen auf die Finanzierung steuerfrei. Bei der Lizenzgestaltung ist die Konstruktion weitaus komplexer, es werden Gesellschaften in den Steueroasen sowie Gesellschaften in den Niederlanden benötigt, die in Summe dazu führen, dass Erlöse auf Basis von Lizenzen steuerfrei sind. GAFA-Unternehmen sind Beispiele dafür, faktisch jedoch nur die Spitze des Eisbergs. 

Der Umfang der Steuervermeidung und der Steueroptimierung wird auf bis zu 240 Milliarden USD geschätzt (Quelle: OECD 2022)

Der Lösungsansatz der OECD

Ein Ansatzpunkt ist das „Zwei-Säulen-Projekt“ des Inclusive Frameworks (IF) on BEPS (OECD-Projekt BEPS: Base Erosion and Profit Shifting/Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung). In Pillar I geht es um die Neuverteilung von Besteuerungsrechten, im Kern um die Frage „wo wird versteuert“. In Pillar II um eine globale effektive Mindestbesteuerung, im Kern um die Höhe der Steuer.

Im Folgenden möchte ich mich schwerpunktmäßig um Pillar II kümmern, da der Anwendungsbereich ungleich größer ist als bei Pillar I. Pillar I zielt auf die 100 größten Konzerne der Welt, Umsatz- und Profitabilitätsgrenzen dürften nur eine Handvoll Unternehmen in Deutschland und der Schweiz betreffen.

Nach Schätzungen verschiedener Experten betrifft die Neuregelung nach Pillar II 200 – 300 Unternehmen in der Schweiz (Quelle: NZZ vom 9.7.2021) und ca. 400 Unternehmen in Deutschland (Quelle: Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats bei Bundesministerium der Finanzen von 1/2022). Andere Schätzungen gehen in Deutschland von weitaus höheren Zahlen aus (>800).

Wer muss sich also im nächsten Jahr darum kümmern, konzeptionell sowie technisch ein komplett neues und ein komplett anderes Steuer-Reporting aufzubauen?

Aller Voraussicht nach sind von den geplanten Regelungen Konzerne betroffen, die in mindestens zwei von vier aufeinanderfolgenden Jahren einen jährlichen Umsatz von 750 Mio. Euro oder mehr erzielt haben.

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Joerg Plass
Director Operations CCH Tagetik DACH, Wolters Kluwer

Jörg Plass ist Experte für Corporate Performance Management Lösungen, speziell für Konzernrechnungslegung und Finanzplanung und seit 25 Jahren in diesem Bereich als Berater tätig.

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