Nach § 16 Abs. 2 S. 3 TVöD-VKA besteht bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs die Möglichkeit, vorherige Zeiten förderlicher Tätigkeiten bei der Stufenzuordnung anzurechnen. Die Zielsetzung der Regelung liegt in der Erleichterung der Personalgewinnung durch flexiblere Möglichkeiten der Entgeltfindung.

Das Whitepaper beleuchtet unter anderem
folgende Themen:

  • Förderliche Zeiten
  • Anforderungen an die Berücksichtigung förderlicher Zeiten
  • Vorherige berufliche Tätigkeit
  • Zur Deckung des Personalbedarfs
  • Kann-Entscheidung des Arbeitgebers
  • Ausnahmeregelungen
  • Rechtsfolgen

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Saskia Wolf,
Frau Dr. Saskia Wolf ist als Referentin beim kommunalen Arbeitgeberverband NRW tätig und zugleich Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht.

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