Rechtsanwalt Torsten Herbert, Geschäftsführer des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen, erläutert für Praktiker*innen der Personalverwaltung die wesentliche aktuelle Rechtsprechung zur Thematik.
Auch im öffentlichen Dienst läuft es im Beschäftigungsverhältnis nicht immer reibungslos. In manchen Fällen und insbesondere nach vorangegangener erfolgloser Abmahnung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus Arbeitgebersicht nicht zu vermeiden. Hier gilt es, arbeitsrechtswidriges Verhalten bzw. Umstände in der Person des/der Beschäftigten arbeitsrechtlich zutreffend zu bewerten und rechtssicher einzuschätzen, ob eine Kündigung „gerichtsfest“ ausgesprochen werden kann. Daneben sind insbesondere auch Form- und Verfahrensvorschriften zu beachten. Fehler in der Durchführung eines Kündigungsverfahrens bedeuten Zeitaufwand, Ärger und vor allem auch – vermeidbare – Kosten für den Arbeitgeber. Damit Ihnen solche Fehler nicht unterlaufen, müssen Sie die maßgebliche Rechtsprechung zu den entsprechenden Themenkreisen kennen.
Der Referent erläutert in diesem ersten Teil des Seminars aktuelle Rechtsprechung zu den Themen
- Entbehrlichkeit einer Abmahnung bei Mehrzahl von Einzelpflichtverstößen?
- Dringender Verdacht einer Pflichtverletzung kann ordentliche Kündigung sozial rechtfertigen
- Anforderungen an die Darlegungslast für eine Kündigung wegen Schlechtleistungen
- Außerordentliche Kündigung eines seit 40 Jahren bestehenden Arbeitsverhältnisses bei schwerwiegender Verletzung der Pflicht zur korrekten Erfassung der Arbeitszeit und Vortäuschung einer Arbeitsunfähigkeit
- Außerordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds wegen sexueller Belästigung
- Fristlose Kündigung wegen privater Internetnutzung
- Fristlose Kündigung wegen unbefugter Löschung von Daten
- Zugang des Kündigungsschreibens unter Anwesenden
- Zugang des Kündigungsschreibens bei Einwurf in den Hausbriefkasten