In unserem Online-Seminar geht es an erster Stelle um die Vermeidung der Erfüllung von Diskriminierungstatbeständen, beispielsweise in Hinblick auf die Einladungspflicht öffentlicher Arbeitgeber bei der Bewerbung von schwerbehinderten Menschen und Personen, die ihnen gleichgestellt sind. Wer die einschlägige Rechtsprechung kennt, vermeidet Fehler im Bewerbungsverfahren und geht drohenden Schadensersatzforderung aus dem Weg.

Es werden u.a. diskutiert:

  • Wann ist eine Diskriminierung von Schwerbehinderten oder Gleichgestellten gegeben?
  • Wann muss ich Schadensersatz und/oder Entschädigung zahlen?
  • Kann ich eine Diskriminierung nachträglich heilen?

Diese Fragen und viele mehr werden beantwortet. 


Dr. Saskia Wolf

Frau Dr. Wolf ist Rechtsanwältin und als Fachanwältin für Arbeitsrecht im Verband der kommunalen Arbeitgeber NRW tätig.

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