Um an der VG Wort Ausschüttung von Tantiemen teilhaben zu können, ist es erforderlich, dass die Publikationen einzeln bei der VG Wort gemeldet werden. Urheber:innen und Verlagen fallen dabei unterschiedliche Aufgaben zu:
Für das Melden
gedruckter Texte (Monografien, Sammelwerke, Beiträge, Artikel) aus dem Bereich Wissenschaft sind Sie als Urheber:in selbst zuständig. Die Meldung ist über das
VG Wort Portal T.O.M. möglich. Die Meldefrist endet jeweils am 31. Januar für das vorausgegangene Kalenderjahr. Nachträgliche Meldungen sind bedingt möglich.
Für das Melden der
Online-Texte sind dagegen die Verlage zuständig, sofern diese das VG Wort Meldeverfahren
Zugriffsausschüttung ** (mit Zählmarken) für Texte im Internet (METIS) unterstützen. Die Zugriffsausschüttung ersetzt ab 2026 das ehemalige reguläre Verfahren. Für alle Werke, die auf wolterskluwer-online.de angeboten werden, wird das Verfahren der Zugriffsausschüttung angewendet. Entsprechend melden wir all unsere Autorinnen bzw. Autoren mit ihren Werken fristgemäß bis spätestens zum 31. März eines Jahres (ehemals galt der 31. Mai). Eine Meldung bezieht sich auf das vorausgegangene Kalenderjahr als Meldezeitraum.
Unterstützen die Verlage das METIS-Verfahren
Zugriffsausschüttung (mit Zählmarken) _
nicht, können die Autorinnen bzw. Autoren an der sog. _Verbreitungsausschüttung (
ohne Zählmarken) (ehem. Sonderausschüttung) teilnehmen. Auch in diesem Fall gilt der 31. März als Meldefrist.
Weitere Hinweise entnehmen Sie den
Merkblättern der VG Wort für wissenschaftliche Publikationen.