Recht & Verwaltung25 September, 2018

Restart beA: Sind Sie bereit für den elektronischen Rechtsverkehr?


Safety First beim elektronischen Rechtsverkehr – Unser Vortrag zum beA

Carina Smolik-Fischer, Produktmanagerin winra, fasste die Entwicklungen in der Digitalisierung des Rechtsverkehrs für Syndikusanwälte zusammen und bot eine Checkliste an, mithilfe die Workshop-Teilnehmer feststellen können, ob sie ausreichend für den elektronischen Rechtsverkehr gerüstet sind. Hintergrund: Seit dem 03.09.2018 besteht die passive Nutzungspflicht des beA. Und dies ist auch für Syndikusanwälte relevant, denn sie sind mindestens dazu gezwungen, beA-Nachrichten zu empfangen. Für jeden eingetragenen Syndikusanwalt muss ein besonderes elektronisches Anwaltspostfach (beA) gem. § 31a BRAO eingerichtet werden. Ist der Syndikusanwalt zugleich als niedergelassener Rechtsanwalt tätig, benötigt er ein weiteres besonderes elektronisches Anwaltspostfach.

Die Checkliste hilft, gut vorbereitet zu sein

Lässt der Syndikus das Thema elektronischer Rechtsverkehr unbeachtet, kann es passieren, dass wichtige Dokumente, die ihm über das beA zugestellt wurden, nicht erhält, diese aber dennoch rechtlich relevant sind und so schlimmstenfalls wichtige Fristen versäumt werden. Mithilfe geeigneter Vorbereitungen und Maßnahmen kann diese Gefahr umgangen werden, so Frau Smolik-Fischer in ihrem Vortrag. Falls Sie Interesse an der gesamten beA-Checkliste haben, fordern sie diese gerne an.

Wie arbeiten Unternehmensjuristen im Jahr 2030?

Beide Veranstaltungen waren prall gefüllt mit strategischen und praktischen Vorträgen und Workshops zu den Themen Digitalisierung und Legal Tech. Eine breite Palette aktueller Trends, neuer Chancen, rechtlicher Anforderungen und vielem mehr wurden hier anregend diskutiert. Stellvertretend genannt seien hier nur die große Podiumsdiskussion zur Frage „Die Zukunft der Rechtsabteilung – Wie arbeiten Unternehmensjuristen im Jahr 2030?“, mit der Prof. Dr. Peter Körner, Director Corporate Legal Insights, Michael Winkler, Head of Legal/Corporate & COO Daimler AG, Fabian Jahn, Legal Counsel, Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. und Dr. Dagmar Holthausen, Global Head of Digital Law, Continental AG den Digitalisierungs-Summit eröffneten.

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