Wenn es um Digitalisierung in Rechtsabteilungen und die große Frage geht, wie Sie wohl in Zukunft arbeiten werden und welche Tools dabei hilfreich sein könnten – was wäre dann naheliegender, als sich mit Legal Tech-Experten und Softwareanbietern und Kollegen aus anderen Rechtsabteilungen auszutauschen?
So überraschte es denn auch nicht, dass am 7. November 2018 etwa 50 Syndikusanwältinnen und -anwälte der Einladung von Wolters Kluwer in die Räumlichkeiten der gastgebenden Kanzlei SKW Schwarz Rechtsanwälte am Wittelsbacherplatz in München folgten. Der Titel lautete „Legal Tech – erfolgreicher Einsatz in der Rechtsabteilung.“
Zu Beginn loteten Matthias Fischer, Jan Borowski und Marc Michahelles von Wolters Kluwer die Bedeutung der Digitalisierung für die Rechtsabteilung aus und stellten vor, welche Möglichkeiten Wolters Kluwer für Unternehmensjuristen bietet. Ebenfalls mit Spannung erwartet: die Berichte von Carten Knecht von der Messer Group und Vedran Beslač von der ARWE Holding GmbH zu den Rechtsabteilungslösungen winra und legisway essentials.
Von Syndikus zu Syndikus – Kunden berichten von ihren Erfahrungen mit Legal Tech
Wer plant, eine neue Lösung einzuführen, berät sich gern mit Kollegen, die sich in einer ähnlichen Situation befinden. Die Ausgangslage, so zeigt sich, ist meist ähnlich: Das Suchen und Teilen von Dokumenten – noch dazu in der aktuellen Version – frisst zu viel Zeit und beinhaltet zu viele Fehlerquellen. Umso spannender der Bericht über die Anforderungen und Präferenzen des legisway essentials-Anwenders Vedran Beslač von der ARWE Holding GmbH, der von den Anforderungen an die Software und den Erfahrungen bei der Einführung berichtete. Der Fokus in diesem Fall: flexibler Zugriff auf alle Daten, Drag & Drop-Funktion, eine gut handhabbare Reporting-Funktion, eine Möglichkeit zur effizienten Migration sowie der Verfügbarkeit der Sprachen Deutsch und Englisch. Mit legisway essentials zeigte er sich mit einer Lösung aus dem Hause Wolters Kluwer gut beraten.
Welche Lösungen bietet der Markt noch?
Eine neue Art zu arbeiten stellte Jan Borowski, Produktmanager Legal Tech Solutions bei Wolters Kluwer, vor. Mit unserer Vertragserstellungsoftware Legal SmartDocuments gelingt Dokumentenautomatisierung sicher und leicht, wie in seiner Live-Präsentation deutlich wurde. Sein Tipp für die Praxis: Fangen Sie klein an, wenn Sie die Geschäftsführung von der Einführung einer neuen Software überzeugen möchten, am besten mit nur einer Person. Wenn Sie dann erste Erfolge haben, haben Sie es leichter, auch das gesamte Team für Ihre Idee zu gewinnen.
Stefan Schicker, Managing Partner bei SKW Schwarz Rechtsanwälte und Gastgeber der Veranstaltung, bot er einen Überblick über verschiedene am Markt vertretene Lösungen und zeigte ihre jeweiligen Vorzüge auf. Für welche man sich auch entscheide, wichtig sei es, die Anforderungen genau zu formulieren und dann zu entscheiden. Hier schloss sich der Kreis zu den Anwenderberichten.
Eine Empfehlung zur Investition in die digitale Kompetenz
Zum Schluss wagte der IT-Anwalt und langjährige Begleiter der Legal-Tech-Entwicklung Schicker dann noch einen Blick in die digitale Zukunft. Sein Fazit: Jegliche Angst vor künstlicher Intelligenz sei unbegründet. Hype und Panik seien unangebracht. Denn nichts von dem, was wir auf dem Markt sehen, sei tatsächlich intelligent, so Schicker. Chat Bots seien beispielsweise ein Thema mit großem Entwicklungspotential. Hier sei man in den USA bereits weiter und denke beispielsweise schon über mächtige Geschäftsmodelle nach. Für die Anwaltschaft in Deutschland sei heute jedoch entscheidend, in die eigene technische Kompetenz zu investieren – auch wenn der „return on invest“ nicht traditionell im anwaltlichen Denken verhaftet sei. Gerade aber darauf komme es an: sich heute mit den Dingen zu befassen, die verfügbar sind und die Arbeit der Anwälte verbessern und vereinfachen. Und dazu zählt auch Dokumentenautomatisierung.
Beim Anschließenden Get-Together nutzten die Teilnehmer die Gelegenheit, in entspannter Atmosphäre miteinander ins Gespräch zu kommen – über ihre Erfahrungen mit den verwendeten Lösungen, den Digitalisierungsgrad ihrer Kanzlei, und, und, und …