Wie viel Datenschutz muss sein? – Der Portfolio-Ordner
Recht & Verwaltung11 Oktober, 2022

Wie viel Datenschutz muss sein? – Der Portfolio-Ordner

Aus der Praxis


Aus den Kindergärten sind sie schon lange bekannt: Die sog. Portfolio-Ordner, oder auch Bildungs- und Entwicklungsdokumentationen. Aus diesen Ordnern soll sich ergeben, wie das Kind sich im Laufe der Schulzeit entwickelt hat, welche besonderen Präsentationen es auf die Beine gestellt hat und was es sonst Hervorhebenswertes geleistet hat.

Viele Kollegen/-innen belächeln das Konzept des Portfolio-Ordner etwas, da es sich nach deren Dafürhalten nur um ein feineres Wort für Schulheft handelt; etwas mehr sollte ein solches Portfolio aber schon beinhalten – insbesondere dann, wenn die Ordner fachübergreifend angelegt werden. Sogleich stellt sich dann natürlich aber wieder die Frage nach dem Datenschutz. Immerhin beinhalten diese Ordner viele persönliche Daten der Schüler. Deren Erhebung muss nach datenschutzrechtlichen Maßgaben erfolgen.


Das sagt das Recht

Eine formal-gesetzliche Grundlage für die Portfolio-Ordner gibt es nicht. In der Regel finden sich diese eher in den Lehrplänen und dementsprechend unterschiedlich können die Anforderungen an deren Vorhandensein, den Inhalt und die Führung sein. Was allerdings allen Ordner gemein ist, ist, dass es sich bei deren Inhalt um Daten handelt, die über Schüler/-innen erhoben worden sind. Damit ist klar, dass hier der Datenschutz zu beachten ist.


Eine Einverständniserklärung kann Ihnen Sicherheit geben

Da insbesondere Datenschutz aufgrund der Datenerhebung über die Schüler/-innen ein heikles Thema ist, sollten Sie gegenüber den Eltern genau darstellen und kommunizieren, was der Sinn und Zweck dieser Ordner ist und sich insoweit mit einer Einverständniserklärung der Eltern zur Führung eines solchen Ordners absichern. Die systematische Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung der Schüler/-innen war zwar von je her Teil der Arbeit in einer Schule, vor allem durch ein fachübergreifendes Sammeln kann bei den Eltern hier zusätzlicher Erklärungsbedarf entstehen.


Tipps zu Datenschutz und Portfolio:

  • Eine formal-gesetzliche Grundlage für die Portfolio-Ordner gibt es nicht.
  • Eltern können sensibel auf Datenerhebungen reagieren.
  • Klären Sie zu Beginn des neuen Schuljahres über die Art und den Umfang der Daten auf, die erhoben werden sollen.
  • Betonen Sie die Notwendigkeit der Erhebung aus erzieherischen Gründen und dass die Dokumentation dazu dienen soll, die Entwicklung des Kindes optimal zu analysieren und zu begleiten.
  • Lassen Sie die Einwilligungserklärung über die Datenerhebung erst unterzeichnen, wenn alle Fragen geklärt sind.
  • Versuchen Sie, den Eltern entgegenzukommen, wenn diese die Erhebung bestimmter Daten partout nicht wünschen.

Eltern sollte das Portfolio erklärt werden

Zu Beginn eines Schuljahres sollten die Kollegen/-innen den Eltern daher erläutern, was es mit dem Portfolio auf sich hat, nach welchem Verfahren dieses bestückt wird und was darin gesammelt werden soll. Dabei sollte unbedingt herausgestellt werden, dass es dabei nicht um ein Beobachten in überwachungsstaatlicher Manier geht, sondern dieser Prozess dazu dienen soll, die Entwicklung des Kindes optimal zu analysieren und zu begleiten.

Erst nach Schaffung dieser Transparenz sollten die Eltern die entsprechenden Einverständniserklärungen unterzeichnen. So kommt es nicht zu Missverständnissen und die Eltern bekommen auch nicht das Gefühl, es sei ihnen ein Einverständnis entlockt worden, ohne dass sie recht wussten, worum es geht. Es geht eben vordergründig nicht um die Benotung und Bewertung des Kindes, sondern um dessen Förderung.


Ein Rat

Es mag übertrieben wirken, eine Einwilligung zu einer an sich gängigen pädagogischen Maßnahme einzuholen. Trotzdem geht es gerade beim fachübergreifenden Portfolio wirklich um das „Sammeln“ von Daten. Wegen der strengen Bestimmungen der DSGVO sollte man daher hier nicht zu nachlässig sein.
Bildnachweis: Yakobchuk Olena/stock.adobe.com
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