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Finanzen ESG31 Oktober, 2023

Road to Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) - Eine Angleichung der Nachhaltigkeitsberichterstattung an die Finanzberichterstattung

Lesen Sie diesen Blog, um zu erfahren, warum die Schaffung dieser technologischen Grundlage jetzt eine der wichtigsten Prioritäten der Unternehmensführung sein sollte.

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde am 16. Dezember des vergangenen Jahres im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und ist innerhalb einer Frist von 18 Monaten in nationales Recht in den Mitgliedstaaten der EU umzusetzen. Im November desselben Jahres wurde die Richtlinie durch das Europäische Parlament angenommen, nachdem ein politischer Kompromiss im Rahmen der Trilog-Verhandlungen zwischen Vertretern des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments im Juni erzielt wurde.

 

Die Directive kann als grundlegende Erweiterung der NFRD (Non-Financial Reporting Directive) beschrieben werden, da sie die Anforderungen an Nachhaltigkeitsberichte von Unternehmen erhöht. Im Vergleich zur NFRD, welche in Deutschland mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) umgesetzt wurde, erfordert die CSRD eine umfassendere Offenlegung von Informationen zu Umwelt, Sozialem und Corporate Governance (ESG), sowie eine größere Transparenz hinsichtlich der Nachhaltigkeitspraktiken und -leistungen von Unternehmen. Dies soll eine bessere Überwachung und Verantwortung der Unternehmen für die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit auf Gesellschaft und Umwelt ermöglichen. Das europäische Nachhaltigkeitsreporting wird hier weiter an die aus dem EU-Green-Deal folgenden Anforderungen angepasst.


Wer fällt unter den Anwendungsbereich der CSRD?

Durch die neue Directive werden die bisherigen Regelungen an das non-financial Reporting stark ausgeweitet.

Vom Anwendungsbereich der CSRD erfasst sind alle großen nicht Kapitalmarkt-orientierten Unternehmen, wobei von einem „großen Unternehmen“ in diesem Sinne die Rede ist, wenn mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sind:

 

+250 Mitarbeiter

+40 Mio. Nettoumsatzerlös

+20 Mio. Bilanzsumme

 

Daneben erfasst sind von der CSRD alle kapitalmarkt-orientierten Unternehmen, große Versicherungen sowie Banken. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen. Insgesamt betroffen werden damit rund 49.000 Unternehmen in der EU sein (15.000 bereits in Deutschland). Nicht Kapitalmarkt-orientierte KMUs können die Standards freiwillig anwenden - bei einigen Unternehmen wird es zu einer indirekten Konfrontation mit den Regelungen der CSRD kommen, so etwa Lieferanten großer Unternehmen.

Ab wann finden die neuen Regelungen Anwendung?

Die Anwendung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) erfolgt in vier aufeinanderfolgenden Phasen. Die Phasen stehen dabei in Abhängigkeit zur jeweiligen Größe und Form der Unternehmen.

  • Unternehmen, die bereits unter die geltende Nachhaltigkeitsberichtspflicht fallen, müssen erstmals im Jahr 2025 über das Geschäftsjahr 2024 berichten.
  • Unternehmen, die bisher nicht den Vorgaben der NFRD unterliegen, aber nun durch den erweiterten Umfang der CSRD erfasst werden, müssen erstmals im Jahr 2026 über das Geschäftsjahr 2025 berichten.
  • Börsennotierte KMUs, kleine und nicht komplexe Finanzinstitute sowie firmeneigene Versicherungsunternehmen müssen erstmals im Jahr 2027 über das Geschäftsjahr 2026 berichten.
  • Unternehmen außerhalb der EU, die in der EU einen Umsatz von mehr als 150 Millionen Euro generieren und mindestens eine Tochtergesellschaft oder Zweigstelle innerhalb der EU haben, müssen erstmals im Jahr 2029 über das Geschäftsjahr 2028 nach den Vorgaben der CSRD berichten.

Wie und in welchem Umfang soll die CSRD-Berichterstattung erfolgen?

 

Die Berichterstattung nach der CSRD wird ausschließlich im Lagebericht erfolgen. Die relevanten ESG-Daten werden zukünftig also obligatorisch im Jahresabschluss veröffentlicht. Diese neuen Anforderungen werden für viele Unternehmen umfassende Änderungen in Bezug auf ihre Berichterstattung und Geschäftstaktik bedeuten. Die neuen Anforderungen der CSRD werden damit zu erheblichen Änderungen in den Berichterstattungs- und Strategiepraktiken vieler Unternehmen führen.

 

Während Unternehmen nach der NFRD zu Umweltschutz, Diversität in Vorständen, sozialer Verantwortung und Umgang mit Mitarbeitern sowie Anti-Korruption zu berichten haben, wird durch den Anwendungsbereich der CSRD der Umfang der Reportingpflichten erweitert. Eine zentrale Erweiterung stellt die sog. Double Materiality dar, nach der eine Betrachtung nach einer doppelten Wesentlichkeit vorzunehmen ist. Nachhaltigkeitsaspekte werden aus zwei verschiedenen Perspektiven betrachtet, die die Grundlage für die Identifizierung strategischer Nachhaltigkeitsthemen und Berichtspflichten bilden. Zu unterscheiden ist dabei zwischen der Outside-In und der Inside-Out Perspektive. Bei ersterer ist alles, was den Unternehmenswert beeinflusst, von Bedeutung. Bei der Inside-Out Perspektive hingegen müssen Unternehmen Auswirkungen ihres Handelns auf andere, also etwa Gesellschaft oder Umwelt, betrachten. Daneben umfasst die Erweiterung durch die CSRD beispielsweise Berichtspflichten, die Informationen zu immateriellen Vermögensgütern betreffen. Auch umfasst die Erweiterung die Berichterstattung nach der Sustainable Finance Disclosure Regulation und der EU Taxonomy Regulation.

 

Die CSRD soll dazu beitragen, dass Unternehmen standardisierte und verlässliche Informationen zu ESG-Themen bereitstellen und sich auf eine strategische Auseinandersetzung mit den ESG-Kriterien konzentrieren, um Chancen und Risiken zu ermitteln und ihren Erfolg anhand von KPIs zu messen.

Durch die CSRD soll die Nachhaltigkeitsberichterstattung neben die Finanzberichterstattung treten.

Unternehmen müssen die Weichen jetzt stellen

Der gesamte Berichtsprozess muss neu gedacht werden, denn die neuen gesetzlichen Anforderungen an die Berichterstattung der Unternehmen beinhalten die große Chance, einen integrierten Prozess zur strategischen Unternehmensführung zu implementieren. Ein Prozess, der alle Unternehmensbereiche vom Personalwesen über die Lieferkette, Risikomanagement, PR, Finanzen und Marketing bis hin zu Operations einbezieht.

Denn die nicht-finanziellen Daten von ESG wirken sich auf die finanziellen Ergebnisse und die betriebliche Leistung aus, wie wir bereits in einem früheren Artikel darlegten. So wird das ESG-Reporting zu einem fortlaufenden Performance Management-Prozess, der die richtige technologische Basis für wachsende Finance- and Non-Finance-Datenmengen, fortschreitende, KPI-Monitoring und strategische Steuerung erfordert. Jetzt diese technologische Grundlage zu schaffen, sollte in der Unternehmensführung höchste Priorität haben. 

Joerg Plass
Director Operations CCH Tagetik DACH, Wolters Kluwer

Jörg Plass ist Experte für Corporate Performance Management Lösungen, speziell für Konzernrechnungslegung und Finanzplanung und seit 25 Jahren in diesem Bereich als Berater tätig.

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