Recht & Verwaltung24 Januar, 2018

beA Debatte sinnvoll nutzen, um die Digitalisierung in Kanzleien voranzubringen

Ralph Vonderstein, Geschäftsführer und Leiter des Geschäftsbereichs Legal Software bei Wolters Kluwer Deutschland, bezieht Position zur aktuellen Diskussion um die Sicherheit des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) und fordert: Wir sollten die Debatte um die aktuelle Situation beim beA sinnvoll nutzen, um die Digitalisierung des deutschen Rechtssystems voranzutreiben.

Das besondere elektronische Anwaltspostfach – kurz „beA“ – steht in der Kritik, und damit auch die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Berlin. Vordergründig geht es hierbei um Sicherheitsmängel: Zum einen ist wahrhaftig keine „Ende zu Ende“ Verschlüsselung der zu übertragenen Daten gewährleistet, da ein sogenanntes „Hardware Security Modul“ (HSM) dazwischengeschaltet ist, das eine mögliche Umschlüsselung der Empfänger einer Nachricht erlauben soll. Zudem ist die am Arbeitsplatz des Nutzers einzusetzende und für das beA Webportal zwingend notwendige Kommunikationskomponente – die „beA Client Security“ – fehlerhaft und könnte ein potenzielles Einfallstor für Schadprogramme darstellen.

Es lässt sich festhalten, dass die aktuell vorliegende Version des beA sicherlich in dieser Form nicht akzeptabel ist. Die Version 1.0 ist aber letztlich eine Basis, mit der man jetzt sinnvoll umgehen muss. Denn die Einführung eines elektronischen Anwaltspostfachs als wichtiger und grundlegender Teil der Digitalisierung des deutschen Rechtssystems keine Eintagsfliege. Das beA kann vielmehr der Startschuss dieser Entwicklung gewertet werden. Mit der richtigen Vorgehensweise lässt sich so in den kommenden Monaten eine Version 2.0 entwickeln, die den definierten Anforderungen genügt.

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag des Kommentars von Ralph Vonderstein zum beA.

Zudem widmet sich das IT Experten Portal Heise Online dem Thema in einem umfassenden Beitrag unter der Überschrift: „Besonderes elektronisches Anwaltspostfach: Deutscher Anwaltverein fragt “beA – Wie geht es weiter?” Lesen Sie hier den Online Artikel

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