Koelner Symposium 2023
Recht & Verwaltung17 März, 2023

20-jähriges Jubiläum und Rückkehr in den Präsenzbetrieb: Das 21. Kölner Symposium zum Marken- und Wettbewerbsrecht

Von Carl Gollnast, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.


Nach zweijähriger Ausrichtung als Onlineveranstaltung kehrte das erstmals 2003 stattgefundene und von Wolters Kluwer ausgerichtete Kölner Symposium zum Marken- und Wettbewerbsrecht endlich in den Präsenzbetrieb und erstmals als Hybrid-Veranstaltung (Präsenz & Online) zurück. Daher war auch der rote Faden bei Vortragenden und Teilnehmenden die große Freude über diese Rückkehr und die dadurch verstärkt ermöglichte Diskussion und Begegnung.


Die Tagung wird von VorsRiBGH a.D. Prof. Dr. Wolfgang Büscher, Prof. em. Dr. Karl-Heinz Fezer, RA Dr. Ingo Jung, VorsRiBGH Prof. Dr. Thomas Koch und Prof. Dr. Ansgar Ohly geleitet. Leitmotiv des Programms am 02. und 03. März war dabei ein Dreiklang bestehend aus dem Blick auf das vergangene Jahr, die Gegenwart sowie die Zukunft.

Einen Blick zurück ermöglichten die Rechtsprechungsforen, in denen die Leitentscheidungen des vergangenen Jahres rekapituliert wurden. Die richterlichen Analysen gaben einen unmittelbaren Einblick in thematische Schwerpunkte des Marken- und Wettbewerbsrecht sowie in das dazugehörige Verfahrensrecht. Ergänzt wurde dies durch einen Blick auf die vergangene UWG-Reform zum 28.05.2022.

Für die Gegenwart wurden verschiedene aktuelle Trends von den Referentinnen und Referenten herausgearbeitet: Schwerpunktmäßig ging es um das Thema „Greenwashing“. Daneben wurden Schutzhindernisse für Farbmarken sowie die Regimes der Kollektiv- und Gewährleistungsmarke behandelt. Ferner wurde die markenrechtliche Haftung von Onlineplattformen thematisiert.

Der Blick voraus war vom Zusammenspiel von Künstlicher Intelligenz und Marken- und Lauterkeitsrecht geprägt. Auch über die Potenziale des sog. Metaverse und der Blockchain in Bezug auf das Markenrecht wurde in visionären Vorträgen berichtet. Schließlich ging es um zukünftige lauterkeitsrechtliche Änderungen aufgrund des Unionsrechts (insb. der Verbandsklagen-RL, RL (EU) 2020/1828).

Zusammenfassend bot das 21. Kölner Symposium also Gelegenheit für einen inhaltlich und persönlich vielfältigen Austausch. Nur mit Vorfreude kann die 22. Ausgabe der Tagung erwartet werden, die vom 29. Februar bis 01. März 2024 stattfinden soll.

Ein ausführlicher Tagungsbericht zum 21. Kölner Symposium mit inhaltlicher Besprechung der Vorträge erscheint in Heft 4 der MarkenR, der Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht.
Carl Gollnast ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Unter der Betreuung von Prof. Dr. Ansgar Ohly beschäftigt er sich im Rahmen seiner Doktorarbeit mit der Reaktion des Lauterkeitsrechts auf technische Innovationen.
Bildnachweis: Carl Gollnast / Ludwig-Maximilians-Universität München
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