Kölner Symposium feiert Jubiläum
Recht & Verwaltung01 April, 2022

Jubiläum für das Kölner Symposium: 20. Ausgabe der Leitveranstaltung im Gewerblichen Rechtsschutz

Von Carl Gollnast, Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München.

Am 17. und 18. Februar 2022 fand das 20. Kölner Symposium zum Marken- und Wettbewerbsrecht statt. Aufgrund der unsicheren Pandemiebedingungen wurde die von Wolters Kluwer ausgerichtete Veranstaltung zum zweiten Mal in Folge als digitale Fachtagung abgehalten.


„Inhalt, Begegnung und Vielfalt“ – dies seien die Kernelemente, die das Kölner Symposium seit seiner Premiere im Jahr 2003 prägen würden, so Prof. em. Dr. Karl-Heinz Fezer in seinen Begrüßungsworten zur Tagung. Ein Motto, das die wissenschaftliche Leitung auch für die 20. Jubiläumsausgabe des Symposiums beherzigt hatte. Neben Fezer wurde die Veranstaltung von VorsRiBGH a.D. Prof. Dr. Wolfgang Büscher, RA Dr. Ingo Jung, VorsRiBGH Prof. Dr. Thomas Koch und Prof. Dr. Ansgar Ohly geleitet.

Die Vielfalt der Vorträge reichte von klassischen Fragen des Marken- und Wettbewerbsrechts bis hin zu Expeditionen ins Kartellrecht und in das Recht der Geschäftsgeheimnisse. Inhaltlich wurden zum einen in Rechtsprechungsforen die Leitentscheidungen des vergangenen Jahres rekapituliert. Die richterlichen Analysen gaben einen unmittelbaren und tiefen Einblick in die aktuellen Entwicklungen im Marken- und Wettbewerbsrecht, aber auch in Bezug auf das Verfahrensrecht sowie das Recht der geographischen Herkunftsangaben.

Zum anderen wurde ein wissenschaftlicher Blick auf zukünftige Entwicklungen geworfen. Thematischen standen hier die Haftung von Plattformen unter Berücksichtigung von unionsrechtlichen Gesetzesinitiativen sowie die durch das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes ab Ende Mai in Kraft tretenden Gesetzesänderungen im UWG im Vordergrund.

In beiden Fällen bereicherte die anwaltliche Perspektive die auf die Vorträge folgenden lebhaften Diskussionen. Insofern erfüllte das 20. Kölner Symposium seine Funktion als Austauschort für Richterschaft, Wissenschaft und Anwaltschaft.

Nur die Begegnung – als dritte einleitend genannte tragende Säule – war naturgemäß durch das digitale Format der Veranstaltung eingeschränkt. Insoweit stimmten aber die Äußerungen der wissenschaftlichen Leitung optimistisch, die eine Rückkehr in das Präsenzformat für das kommende Jahr in Aussicht stellten. Die Vorfreude auf die 21. Ausgabe beginnt daher schon jetzt.

Ein ausführlicher Tagungsbericht zum 20. Kölner Symposium ist in der aktuellen Ausgabe der MarkenR, der Zeitschrift für deutsches, europäisches und internationales Kennzeichenrecht, erschienen.

Carl Gollnast ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums und Wettbewerbsrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Unter der Betreuung von Prof. Dr. Ansgar Ohly beschäftigt er sich im Rahmen seiner Doktorarbeit mit der Reaktion des Wettbewerbsrechts auf technische Innovationen.

Bildnachweis: Carl Gollnast / Ludwig-Maximilians-Universität München
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