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Diana Spikowius, Doktorandin im Urheber- und Künstlervertragsrecht an der Juristischen Fakultät der Humboldt Universität zu Berlin – ein Beitrag aus ZdiW 2022, 258

Non-Fungible Tokens (NFTs) bieten eine neue Nebeneinnahmequelle für Künstler, Urheber oder Unternehmen. Neben der Verwertung von digitaler Kunst zur privaten Ansicht können in NFTs auch Nebenrechte, wie Merchandisingrechte an den urheberrechtlich geschützten Werken, oder eigenständige Dienstleistungen gewährt und vermarktet werden. Der Beitrag gibt einen Überblick zur Planung einer blockchain-basierten Verwertung von immaterialgüterrechtlich geschützten Nebenrechten und Leistungen in NFTs.

Diana Spikowius erläutert in unserem Gratis-Download folgende relevante Themen über den Umgang und die Gestaltungsmöglichkeiten mit non fungible Tokens (NFT):

I. NFTs als Nebeneinnahmequelle

II. Vorgehen zur Umsetzung einer NFT-Vermarktungsstrategie

1. NFTs als veritable Vermarktungsmöglichkeit von Nebenrechten und als Nebeneinnahmequelle

2. Bestimmung des NFT–Inhalts

a) Unterscheidung immaterialgüterrechtlicher Schutz des NFT-Inhalts oder sonstige Leistungsvereinbarungen

b) Speicherort des NFT-Inhalts

3. Urheberrechtlich geschützter NFT-Inhalt: Festlegung des Umfangs der Lizenzierung für Erwerber

4. Nachvergütungsanspruch bei Verwertung durch NFTs 

III. Fazit

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