Online-Seminar am Donnerstag, den 24. November 16.00 - 17.30 Uhr

 

Entscheidungen über die Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung erfordern ein hocheffizient funktionierendes Compliance-System und sind aus juristischer Sicht binnen weniger Stunden zu treffen. Falsche Ad-hoc-Mitteilungen können sogar den Vorwurf der Marktmanipulation begründen.

Unternehmen tun daher gut daran, sich auf solche Situationen rechtlich wie kommunikativ vorzubereiten. Im Vorfeld ist z.B. zu überlegen: Ab welcher Konkretisierung einer Information des Leaks ist der Sachverhalt ad-hoc-pflichtig? Welche Kommunikationskaskade braucht es im Fall einer Ad-hoc-Mitteilung intern und extern? Wie bewahren die beteiligten Unternehmen in einem solchen Fall ihre Kommunikationshoheit? Sollte ein Unternehmen möglicherweise über die verpflichtenden Informationen in der Ad-hoc-Mitteilung hinaus bestimmte Eckdaten in den Markt geben? Wie funktioniert bei Selbstbefreiungen die Kommunikation mit der Aufsicht?

Bei Gerichtsverfahren steht die Wissenszurechnung im Konzern sowie Schadensersatzforderungen der Aktionäre im Fokus des Interesses; zudem hat die BaFin die Sanktionen seit Inkrafttreten des MAR-Regimes deutlich erhöht. Von zentraler Bedeutung ist in diesem Kontext der Emittentenleitfaden der BaFin.

Neue Erkenntnisse und Anforderungen an Compliance Systeme folgen aus der jüngsten Rechtsprechung des EuGH sowie den Urteilen und Beschlüssen im „Dieselskandal“ – hierauf wird das Online-Seminar detailliert eingehen.

Melden Sie sich für unser kommendes Online-Seminar einfach über das nebenstehende Formular an.


Dr. Thorsten Voß

Dr. Thorsten Voß ist Partner der Praxisgruppe Banking & Finance. Er ist auf das Bankaufsichts-, Kapitalmarkt- und Investmentrecht spezialisiert und begleitet seine Mandanten außergerichtlich sowie bei Verfahren gegenüber den Aufsichtsbehörden, wobei das Recht der Digitalisierung einen besonderen Schwerpunkt bildet.


Jetzt zum Online-Seminar anmelden:

Back To Top