Digitales Nachschlagewerk zu den wichtigsten baubetrieblichen und baurechtlichen Themen
Herr Prof. Sindermann, ein Highlight für Fachanwälte aus dem Bau- und Architektenrecht sowie für alle am Bau Beteiligten ist unter Wolters Kluwer Online das „Praxiswissen Baurecht“. Was beinhaltet es?
Beim „Praxiswissen Baurecht“ handelt es sich um eine Art digitales Nachschlagewerk zu den wichtigsten baubetrieblichen und baurechtlichen Themen einer Bauprojektabwicklung. Dabei werden die einzelnen Themen jeweils kompakt, praxisorientiert und mit Verlinkungen zu verwandten Themen und ergänzenden Informationen in einer festgelegten Struktur erläutert werden.
Zum Beispiel wird das im Projektabwicklungsalltag sehr relevante Themengebiet „Bauinhaltsnachträge“ anhand von über 30 Einzelthemen „ausgeleuchtet“, die dem User nicht nur einen Überblick über die wesentlichen Zusammenhänge (z.B. „Vergütungsermittlung nach den tatsächlich erforderlichen Kosten mit angemessenen Zuschlägen“ versus „vorkalkulatorische Preisfortschreibung“) vermitteln. Zusätzlich werden auch konkrete Anwendungshilfen geben, z.B. zu den Arbeitsschritten, die bei der „vorkalkulatorischen Preisfortschreibung“ durchzuführen sind.
Da das Produkt gezielt für den „digitalen“ Gebrauch konzipiert wurde, kann es durch seinen strukturellen Aufbau, die Verlinkungen der Themen untereinander und die Einbindung von praktischen Anwendungen die Möglichkeiten der Digitalisierung voll ausschöpfen. Dadurch werden die User gezielt und zugleich umfassend mit den „angefragten“ Informationen versorgt, ohne dass dabei „wahllos“ eine Schlagwortsammlung im herkömmlichen Sinn präsentiert würde.
Was zeichnet dieses Angebot aus und bietet für die User einen Mehrwert bei der täglichen Arbeit?
Um den Charakter eines Nachschlagewerks zu gewährleisten, das einen schnellen Zugriff auf die wichtigsten Informationen ermöglichen soll, verfügen die Einzelbeiträge über einen festgelegten Aufbau. Dieser ermöglicht eine Annäherung an das jeweilige Thema von „grob zu fein“, also beginnend mit übergeordneten Informationen, die dann mit weiteren Details ausgeleuchtet werden.
Um das angestrebte Ziel einer kompakten Informationsvermittlung der wesentlichen Zusammenhänge zu erreichen, wird bei den Fachbeiträgen auf allzu kleinteilige „Verästelungen“ verzichtet, sondern für weitergehenden Informationsbedarf auf ergänzende Quellen, z.B. Rechtsprechungen, Gesetzes, Literatur, verwiesen. Allerdings verbleibt es dabei nicht bei einem Verweis auf die betreffenden Fundstellen, sondern sind diese Fundstellen direkt verlinkt, so dass sich der User – bei Bedarf – durch „Anklicken“ tiefer in die Materie hineinbewegen kann.
Wenn Sie dieses digitale Angebot einem befreundeten Fachanwalt, Architekten oder Ingenieur empfehlen würden, was wäre für Sie der große Vorteil, den Sie dabei herausstellen würden?
Bauprojektabwicklungen sind nicht zuletzt deshalb besonders komplex und anspruchsvoll, weil die Beteiligten auch über ein profundes Grundwissen zu Themen verfügen müssen, die außerhalb der eigenen Profession liegen.
Beispielsweise ist es für einen Projektleiter unabdingbar, neben den ihm originär zukommenden technischen Fragestellungen und Aufgaben, die baurechtlichen Zusammenhänge der Vertragsabwicklung zu kennen. Umgekehrt ist es für einen Baurechtsanwalt, der einen Bauvertrag anlegt oder eine Vertragspartei während der Projektabwicklung berät, hilfreich, z.B. die baubetrieblichen Mechanismen der Nachtragserstellung in ihren Grundlagen zu kennen.
Vor diesem Hintergrund nimmt das Praxiswissen Baurecht für sich in Anspruch, die User kompakt und zielgerichtet mit den betreffenden Informationen zu versorgen, ohne dass man sich dafür im ohnehin hektischen Alltag durch alle möglichen Rechtsprechungen und Kommentierungen arbeiten müsste. „Effiziente Informationsbeschaffung“ ist für mich damit das Attribut, das ich dem „Praxiswissen Baurecht“ als Erstes zuschreiben würde.
Können Sie bitte kurz auf die Verlinkungen und Arbeitshilfen in den einzelnen Beiträgen näher eingehen?
Ich meine, gerade die abschichtende Anlage der einzelnen Fachbeiträge von übergeordneten Erläuterungen hin zu weitergehenden Verlinkungen und konkreten Arbeitshilfen machen den digitalen Assistenten für den Alltag sehr interessant. Der User bekommt sehr schnell einen Überblick über das Thema, kann entscheiden, ob bzw. inwieweit das Thema im gegenständlichen Fall für ihn relevant ist, und kann im Bedarfsfall durch entsprechende „Klicks“ zu weiterführenden Details („Verlinkungen“) oder konkrete Beispiele und Bearbeitungsmuster („Arbeitshilfen“) gelangen.
Für das schon erwähnte Themengebiet „Bauinhaltsnachträge“ gibt es also um die Erläuterung der wesentlichen Zusammenhänge herum einerseits einen direkten Zugriff auf die rechtlichen Grundlagen (BGB, VOB/B), relevante Urteile etc. und anderseits konkrete Beispiele z.B. für die Durchführung der vorkalkulatorischen Preisfortschreibung. Fast würde ich behaupten, dass sich mit diesem Leitfaden Nachtragsvergütungen im Baustellenalltag ohne Weiteres „systemkonform“ erstellen bzw. prüfen lassen. Andere Beiträge verfügen als Arbeitshilfen z.B. über Checklisten, die der jeweiligen Projektbearbeitung zu Grunde gelegt werden können.
Regelmäßig kommen neue Fachbeiträge im Praxiswissen Baurecht dazu (mittlerweile sind es über 200, geplant sind 255). Wie geht es nach Erstellung aller anfänglich geplanten Beiträgen weiter?
Genau so ist das „Praxiswissen“ konzipiert: Es soll kontinuierlich aktuell gehalten werden. Das heißt, einerseits werden dazu die bereits bestehenden Beiträge an die neuesten Entwicklungen angepasst (z.B. an Rechtsprechungen, Novellierungen) und andererseits werden neue Themen mit in die Sammlung aufgenommen. Letzteres betreffend sind Themen wie z.B. BIM, Lean-Management oder neuartige Projektabwicklungsformen („Mehrparteienverträge“) in Vorbereitung, deren praktische Relevanz weiterhin zunimmt.
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Beim „Praxiswissen Baurecht“ handelt es sich um eine Art digitales Nachschlagewerk zu den wichtigsten baubetrieblichen und baurechtlichen Themen einer Bauprojektabwicklung. Dabei werden die einzelnen Themen jeweils kompakt, praxisorientiert und mit Verlinkungen zu verwandten Themen und ergänzenden Informationen in einer festgelegten Struktur erläutert werden.
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