Dr. Thorsten Voß, Rechstanwalt und Partner, Schalast Law Tax, Frankfurt am Main

Der Rechtsrahmen für elektronische Kapitalanlageprodukte entwickelt sich derzeit nahezu stürmisch.

Am 20. April genehmigte das EU-Parlament die „Markets in Crypto Assets Regulation“ (MiCAR), die ein EU Single Rulebook für Kryptowerte darstellt.

Bereits seit dem 26. März ist das DLT Pilot Regime in den Mitgliedstaaten der EU unmittelbar anwendbar, das bereits regulierten Unternehmen wie Zentralverwahrern, Wertpapierfirmen oder Marktbetreibern sowie bisher noch nicht regulierten Unternehmen die Möglichkeit bietet, neue Geschäftsfelder unter verringerten regulatorischen Anforderungen zu testen. Hierzu führt das DLT Pilot Regime gleich drei neue Erlaubnistatbestände ein: den Betrieb eines multilateralen DLT-Handelssystems bzw. eines DLT-Wertpapierabwicklungssystems sowie den Betrieb eines kombinierten DLT-Handels- und Abrechnungssystems.
Auch können neue Marktteilnehmer befristete Zulassungen als Wertpapierfirmen/ Marktbetreiber oder Zentralverwahrer neben einem Antrag im Rahmen der Pilotregelung beantragen.

Auf nationaler Ebene werden immer mehr Erfahrungen mit dem Gesetz über elektronische Wertpapiere gesammelt, aber auch hier stehen infolge des geplanten Zukunftsfinanzierungsgesetzes Änderungen und eine Erweiterung des Anwendungsbereichs an. Hohe Relevanz haben in der Beratungspraxis Abgrenzungsfragen zu Tatbeständen des Kreditwesengesetzes (KWG) und die Implikationen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG).

Die Präsentation gibt einen Überblick zu aktuellen zentralen Fragestellungen:

  • Darstellung des Anwendungsbereichs der MiCAR und des eWpG
  • Zulassungsverfahren, Prospekt- und Marktmissbrauchsrecht
  • Überblick zum DLT Pilotregime
  • Kryptoregisterführung und Kryptoverwahrung – aktuelle BaFin-Verwaltungspraxis


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Online-Seminar

Das Zukunftsfinanzierungsgesetz

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