Wie viel Elternbeteiligung in der Kita ist richtig?
Recht & Verwaltung27 Oktober, 2023

Elternbeteiligungsrechte – wie viel Engagement ist richtig?

Anne Haarmann
Rechtsanwältin, Expertin für Kita-Recht und Chefredakteurin „Rechtssicher durch den Kita-Alltag“


Das Engagement der Eltern ist in vielen Kitas Fluch und Segen zugleich. Auf der einen Seite geht ohne die Eltern vieles nicht, da sie das Rückgrat vieler Aktivitäten und Veranstaltungen sind und oft auch noch Aufgaben übernehmen, für die in anderen Kitas Alltagshelfer:innen da sind.
Andererseits können Eltern in der Kita über alle Maßen belastend sein, wenn sie anfangen, jede Kleinigkeit mitbestimmen zu wollen oder gar anfangen, sich ins pädagogische Konzept einklinken zu wollen. Es gibt aber auch das Gegenteil: Die Eltern, für die Kita und das Leben zu Hause komplett getrennte Bereiche sind und die sich weder auf Elternabenden noch sonst in irgendeiner Weise einbringen. Wie können Sie hier eine ausgewogene Mitte finden und welche Handhabe haben Sie für und gegen ein zu viel oder zu wenig an Beteiligung?

Was sagt das Recht?

Die Elternbeteiligungsrechte sind ein rechtlich kaum besetztes Thema. Sie sind teilweise gar nicht, teilweise in landesrechtlichen Kitaförderungsgesetzen oder einfachen Vereinbarungen geregelt. Da Bildung Ländersache ist, kocht auch hier jedes Bundesland ein eigenes Süppchen und in den meisten Bundesländern geht die Elternbeteiligung über die Grenzen der jeweils eigenen Kita gar nicht hinaus. Im Land Berlin gibt es aber beispielsweise Vorgaben zur Gründung und Besetzung eines Bezirkselternbeirates, bei dem sich Vertreter:innen aller Elternbeiräte oder Ausschüsse zusammentun und so bezirksübergreifend Regeln und Standards festsetzen oder dies zumindest versuchen. Ein solcher Beirat macht aber natürlich nur an solchen Stellen Sinn, an denen es auch viele Kitas gibt, also in Großstädte und Ballungsräumen.


Elternrechte sollten grundsätzlich gestärkt werden

Gemeinsamer Zweck aller gesetzlichen Regelungen und Vereinbarungen ist es immer, den Eltern gewisse Beteiligungsrechte zu gewähren. Dazu gehören die regelmäßigen Entwicklungsgespräche, die Beteiligung an den Unternehmungen der Kita, aber auch eine Beteiligung bei Fragen zur Konzeption und Umsetzung der täglichen Arbeit in der Kita, für die Eltern kostenbegründenden Entscheidungen und ein Anspruch auf Erörterung der pädagogischen Methodik.

 Checkliste: Elternrechte

   Führung regelmäßiger Entwicklungsgespräche

  • Recht auf Hospitationen
  • Recht zur Beteiligung an Unternehmungen der Kita
  • Beteiligungsrecht bei Fragen zu organisatorischer und
    pädagogischer Umsetzung der täglichen Arbeit
  • Mitspracherecht bei Maßnahmen, die zu finanziellen Belastungen
    der Eltern führen
  • Anspruch auf Erörterung der Ziele, Grundlagen und Methoden
    der pädagogischen Arbeit


Elternbeteiligung bedeutet nicht Grundlagengestaltung

Diese Ansprüche sind (unabhängig von ihrer jeweiligen gesetzlichen Ausformung) klar umrissen und schließen es logisch aus, dass Eltern die Grundausrichtung und die Grundkonzeption einer Kita beeinflussen. Das grundlegende Konzept einer Kita ist ein Kriterium bei der Auswahl der Einrichtung. Versuchen die Eltern später, die Kita praktischwie einen unbehauenen Stein nach ihren Vorstellungen zu gestalten, so ist dies unzulässig. Es gibt keinen rechtlichen Anspruch, auf dessen Basis die Eltern ihre eigenen Vorstellungen von einem pädagogischen Konzept durchsetzen könnten. Das kann und darf den übermotivierten Eltern auch so kommuniziert werden.

Eine Grauzone liegt immer im Bereich der Erörterung von Zielen, Grundlagen und Methoden der pädagogischen Arbeit, da es hier leicht zu Verwischungen der Grenzbereiche kommt. Hier ist die Regel: Was ist, 
ist. Das pädagogische Konzept, für das Sie sich entschieden haben, beinhaltet immer schon seine eigenen Grundlagen und Ziele. Lediglich die Methodik ist ein Punkt, die tatsächlich diskutiert werden kann. Lassen Sie sich hier nicht beirren.


Was tun gegen ausgesprochen lustlose Eltern?

Elternpflichten kennt die gesetzgeberische Konzeption im Gegenzug überhaupt nicht, da landläufig davon ausgegangen wird, dass Eltern sich gerne für ihre Kinder engagieren und einbringen möchten. Es gibt deswegen auch keinen Rechtsanspruch für Sie, Eltern zur Teilnahme an Aktivitäten der Kita zu verpflichten. Wenn Sie tatsächlich das Unglück haben, an ein besonders unmotiviertes Elternpaar oder Elternteil zu geraten, kann es helfen, wenn Sie einen Plan aufstellen, der ein rotierendes System vorsieht.

So muss jeder einmal bestimmte Pflichten erfüllen oder zumindest eine:n Vertreter:in für die Erfüllung suchen. Natürlich können Sie auch in Gesprächen deutlich machen, wie wichtig es für die Entwicklung des Kindes ist, dass die Eltern Anteilnahme an den Erlebnissen in der Kita zeigen; bleiben aber auch solche Bemühungen fruchtlos, sind Ihnen (zumindest rechtlich) die Hände gebunden. Natürlich ist es immer eine

Option, eine Beteiligung des Jugendamtes in Erwägung zu ziehen, hier ist allerdings auch Vorsicht geboten, wenn sich ansonsten keinerlei Defizite bei dem Kind feststellen lassen, die auf eine mangelnde Auseinandersetzung mit Kind zurückzuführen wären. Manchen liegt die Zusammenarbeit mit einer Gruppe willkürlich zusammengewürfelter Eltern einfach nicht. Zum Glück sind die vollkommen lustlosen Eltern aber auch eher ein Randphänomen.


Mein Rat

Bei Elternbeteiligung von Rechten und Pflichten zu sprechen, ist nicht schön. Im Idealfall sollte es ein friedvolles Miteinander im Interesse der Kinder geben, bei dem jede:r den Kindern zuliebe von seinen: ihren Standpunkten abrückt und sich aufeinander zubewegt. Leider ist es in der Praxis oft anders. Beachten Sie also, dass die Elternrechte sich auf das »laufende Geschäft« beschränken und keine Grundsatzfragen beinhalten.

Bildnachweis: Creativa Images /stock.adobe.com
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